Öffentliche Zustellung
[27.11.2025]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Bassem Snoussi
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Leistungsbescheid - Sicherheitsleistung
Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Erstattung von empfangenen Leistungen
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
24. November 2025;
6_Akte-2318/612942/8
ZAB-Nr.:226562
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Bassem Snoussi
Buchenstraße 3
09356 St. Egidien
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 561 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz, Außenstelle: Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz
eingesehen werden.
Betreff:
Leistungsbescheid - Sicherheitsleistung
Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Erstattung von empfangenen Leistungen
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
24. November 2025;
6_Akte-2318/612942/8
ZAB-Nr.:226562
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Bassem Snoussi
Buchenstraße 3
09356 St. Egidien
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 561 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz, Außenstelle: Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz
eingesehen werden.