Öffentliche Zustellung
[05.01.2026]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Lyubomir Nikolaev Sirakov
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Sicherheit des Luftverkehrs
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
30.10.2025; DD36-4052 NB Sirakov
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Lyubomir Nikolaev Sirakov
Str. Samarsko Zname 1, et 7 ap. 70
9000 Varna
BULGARIEN
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 315 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz , Olbrichtplatz 1, Eingang A, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Sicherheit des Luftverkehrs
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
30.10.2025; DD36-4052 NB Sirakov
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Lyubomir Nikolaev Sirakov
Str. Samarsko Zname 1, et 7 ap. 70
9000 Varna
BULGARIEN
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 315 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz , Olbrichtplatz 1, Eingang A, 01099 Dresden
eingesehen werden.