Öffentliche Zustellung
[18.03.2026]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Christian-Costel Ciobanu
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Widerruf der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
13.03.2026; 36-4052/2022-C-3072236
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Christian-Costel Ciobanu
SF Apostoli Petru si Pavel A 83, Nr. 47
300263 Timisoara
Rumänien
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 305 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz , Olbrichtplatz 1, Eingang A, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Widerruf der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
13.03.2026; 36-4052/2022-C-3072236
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Christian-Costel Ciobanu
SF Apostoli Petru si Pavel A 83, Nr. 47
300263 Timisoara
Rumänien
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 305 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz , Olbrichtplatz 1, Eingang A, 01099 Dresden
eingesehen werden.