Ausbildung der Ausbilder
[25.02.2026]
Prüfungstermine 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung
Gz.: 13-6042/125
vom 24. Februar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen, führt eine Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung durch. Für die Prüfung gelten die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung vom 28. Dezember 2009 (SächsABl. 2010 S. 48), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 15. Mai 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung werden Gebühren in Höhe von 160,00 EUR erhoben.
Leipzig, 24. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/125
vom 24. Februar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen, führt eine Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung durch. Für die Prüfung gelten die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung vom 28. Dezember 2009 (SächsABl. 2010 S. 48), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
| schriftliche Prüfung | 29. Juni 2026 |
| mündliche Prüfung | Zeitraum vom 30. Juni bis 3. Juli 2026 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 15. Mai 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Zertifikat des auf diese Prüfung hinführenden Fortbildungslehrgangs (Kopie); sofern der Prüfungsbewerber dies noch nicht vorlegen kann, genügt eine Bescheinigung, dass er an einem solchen Lehrgang teilnimmt oder
- die Vorlage anderer geeigneter Nachweise, die erkennen lassen, dass der Bewerber die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse erworben hat.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung werden Gebühren in Höhe von 160,00 EUR erhoben.
Leipzig, 24. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten