Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[09.12.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Sommer 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6041/153/3
vom 8. Dezember 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 8. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/153/3
vom 8. Dezember 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
| Schriftlicher Prüfungsteil: | 4. Mai 2026 und 5. Mai 2026 |
| Praktischer Prüfungsteil: | im Zeitraum vom 6. Mai bis 5. Juni 2026 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung: | am 22. Juni 2026 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 27. Februar 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 8. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten