Umwelttechnische Berufe
[14.01.2026]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung in den umwelttechnischen Berufen in Sachsen
Gz.: 13-6041/154/3
vom 7. Januar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 6. März 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 6. März 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 7. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/154/3
vom 7. Januar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
| schriftlicher Prüfungsteil: | 5. Mai 2026 |
| praktischer Prüfungsteil im Zeitraum: |
18. Mai bis 19. Juni 2026 |
| mündliche Ergänzungsprüfung: | 25. Juni 2026 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 6. März 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 6. März 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 7. Januar 2026
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten