Wasserbaumeister
[11.12.2025]
Achtung: Änderung der Prüfungstermine!
Prüfungstermine HQ 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildung Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin in Sachsen
GZ.: 13-6042/93/4
vom 11. Dezember 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wasserbaumeister/in durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2476), die zuletzt durch Artikel 38 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 16. Dezember 2024 (SächsABl. 2025 S. 58).
Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 30. April 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme des Prüfungsteiles Handlungsspezifische Qualifikationen werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Leipzig, 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
GZ.: 13-6042/93/4
vom 11. Dezember 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wasserbaumeister/in durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2476), die zuletzt durch Artikel 38 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 16. Dezember 2024 (SächsABl. 2025 S. 58).
Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
| schriftliche Fortbildungsprüfung: | 25. August 2026 und 26. August 2026 |
| Fachgespräch: | 26. Oktober 2026 bis 27. Oktober 2026 |
| Ergänzungsprüfung: | 26. Oktober 2026 bis 27. Oktober 2026 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 30. April 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweis über das erfolgreiche Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- Nachweis über die erforderliche Berufspraxis (mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis gerechnet ab Ablegen der letzten Prüfungsleistung der Grundlegenden Qualifikation)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang einer Fortbildungseinrichtung im Freistaat Sachsen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme des Prüfungsteiles Handlungsspezifische Qualifikationen werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Leipzig, 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten