Kommunalwesen
[21.11.2025] [20-2217/20/2]
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen hat seine Verbandssatzung neu gefasst.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung
des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen
vom 17. Juni 2025
Gz.: 20-2217/20/2
Vom 4. November 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 23. September 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen am 17. Juni 2025 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen ist am 21. November 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 47/2025 vom 20. November 2025, S. 1100 - 1106) in Kraft getreten. Abweichend davon treten die §§ 3, 5 Absatz 4, 13 und 14 der Verbandssatzung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen wird als Datei zum Download beigefügt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen ist am 21. November 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 47/2025 vom 20. November 2025, S. 1100 - 1106) in Kraft getreten. Abweichend davon treten die §§ 3, 5 Absatz 4, 13 und 14 der Verbandssatzung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen wird als Datei zum Download beigefügt.
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,58 MB)