Wasserwirtschaft
[26.02.2026] [C42-0522/187]
Landkreis Erzgebirgskreis - Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Vorhaben „Wehr Pappenfabrik Rochhausen an der Zwönitz Fluss-km 14,66“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Vom 27.02.2026
Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Rauenstein 6a, 09514 Pockau-Lengefeld, den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Februar 2026, Gz.: C42-0522/187/41 festgestellt.
I
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom
Dienstag, dem 10. März 2026 bis
einschließlich Montag, dem 23. März 2026
einschließlich Montag, dem 23. März 2026
in der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf, Am Markt 8 in 09235 Burkhardtsdorf, Fachbereich Tiefbau/Verkehr, Zimmer 10
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzlich kann zur Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses ein Termin in der Gemeindeverwaltung vereinbart werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einwender sowie die vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht namentlich dargestellt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken und Einwendungen können nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Passes erteilt werden.
II
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz einsehbar.
III
Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung der Durchgängigkeit der Zwönitz am Wehr Pappenfabrik Rochhausen und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen. Das Wehr in der Zwönitz am Fluss-km: 14,66 als auch das zugehörige Einlaufbauwerk am abzweigenden Mühlgraben werden ersatzlos zurückgebaut. Es erfolgt eine Profilierung der Uferböschungen, teilweise mit begrünten Steinschüttungen aus beim Wehrrückbau gewonnenen Natursteinen. Der Flusslauf der Zwönitz wird im Bereich des Wehres seiner natürlichen Gewässerdynamik überlassen.
Der Wehrrückbau bedingt eine Wasserspiegelabsenkung, so dass der untere Mühlgraben nicht mehr mit Wasser aus der Zwönitz beschickt wird. Der Mühlgraben wird vom jetzigen Einlauf bis kurz hinter die Schützanlage, die ebenfalls zurückgebaut wird, auf einer Länge von ca. 10 m verfüllt und anschließend begrünt.
Hierdurch wird der untere Mühlgraben künftig überwiegend von Oberflächen- und Hangsickerwässern gespeist werden sowie von Niederschlagswasser- und Abwassereinleitungen aus dem Bereich der Wohnbebauung. Um die reduzierte Vorflutfunktion des unteren Mühlgrabens in diesem Abschnitt zu kompensieren, ist die Verlegung einer ca. 103 m langen Entwässerungsleitung DN 400 einschließlich dazugehöriger Schachtbauwerke im Mühlgraben geplant. Die Verrohrung wird mit einem Längsgefälle von 1 % erfolgen. Im Einlauf der Verrohrung wird ein Rechen mit 10 cm Stababstand eingesetzt werden. Nach dem Verlegen des Entwässerungskanals und der Anbindung der vorhandenen Leitungen wird der Mühlgraben in diesem verrohrten Bereich bis zur Geländeoberkante verfüllt und begrünt.
Die beiden Stege über den abzweigenden Mühlgraben sowie die Verrohrung einschließlich Einlaufbauwerk im Auslaufbereich des Mühlgrabens werden zurückgebaut.
Die Einmündung des unteren Mühlgrabens in die Zwönitz befindet sich an derselben Stelle wie der bisherige Mühlgrabenauslauf. Die Einmündung/Einleitstelle des verrohrten Bereichs wird nunmehr auf die Mittelwasserlinie herabgesetzt.
Zum Schutz der in Fließrichtung unterhalb des Wehres vorhandenen Fußgängerbrücke werden an beiden Wehrwiderlagern neue Flügelwände errichtet, um die Standsicherheit der Brücke zu gewährleisten. Zum Schutz der in Fließrichtung oberhalb des Wehres vorhandenen überregionalen Gasleitung erfolgt der Einbau einer Ufersicherung am linken Ufer auf einer Länge von ca. 39 m mittels Weidenspreitlage, um in diesem Prallhangbereich eine fortschreitende Erosion bis hin zur Gasleitung zu verhindern.
Außerdem mündet in den Wehrteich oberhalb des Wehres rechtsseitig der Zwönitz, aus Richtung Burkhardtsdorf kommend, ein Mühlgraben ein. Um ein Trockenfallen dieses oberen Mühlgrabens, welcher als Laichgewässer für Amphibien fungiert, durch den Wehrrückbau zu vermeiden, wird in die Gewässersohle eine Steinschwelle eingebaut, welche die Aufrechterhaltung des aktuellen Stauspiegels des oberen Mühlgrabens gewährleisten wird.
Burkhardtsdorf, den 27.02.2026
Spiller
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Unterlagen
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