Aufgaben
[11.02.2026]
Aufgaben der Landesdirektion Sachsen
Geldwäschegesetz (GwG)
Die Landesdirektion Sachsen überwacht die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bei Verpflichteten im Nichtfinanzsektor. Sie ist Aufsichtsbehörde für
Zur Unterstützung der Verpflichteten stellt sie regelmäßig
zur Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereit. Weitere wichtige Informationen und Formulare stehen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen betreibt gemäß § 53 GwG ein gesetzlich vorgeschriebenes
über das Bürgerinnen und Bürger mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG) melden können, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen.
Die Landesdirektion Sachsen kontrolliert bei Verpflichteten die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, ordnet bei Bedarf Maßnahmen an, verhängt Bußgelder und veröffentlicht bestandskräftige Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gemäß § 57 GwG.
Zudem gibt sie Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) ab, meldet Unstimmigkeiten im Transparenzregister und informiert bei strafrechtlichen Verdachtsmomenten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Zur Unterstützung der Verpflichteten stellt sie regelmäßig
über das Bürgerinnen und Bürger mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG) melden können, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen.
Die Landesdirektion Sachsen kontrolliert bei Verpflichteten die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, ordnet bei Bedarf Maßnahmen an, verhängt Bußgelder und veröffentlicht bestandskräftige Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen gemäß § 57 GwG.
Zudem gibt sie Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) ab, meldet Unstimmigkeiten im Transparenzregister und informiert bei strafrechtlichen Verdachtsmomenten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.