Aktuelles
[17.02.2026]
Whistleblowing-System
Die Landesdirektion Sachsen betreibt gemäß § 53 GwG ein gesetzlich vorgeschriebenes
über das Bürgerinnen und Bürger sowie Verpflichtete des Geldwäschegesetzes mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG) melden können, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Das anonyme Hinweisgebersystem ermöglicht eine direkte und vertrauliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde. Eine Meldung entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU).
über das Bürgerinnen und Bürger sowie Verpflichtete des Geldwäschegesetzes mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG) melden können, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Das anonyme Hinweisgebersystem ermöglicht eine direkte und vertrauliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde. Eine Meldung entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU).