Luftfahrtpersonal
[09.10.2025]
Verfahren zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen für Luftfahrtpersonal, die von einer deutschen Luftfahrtbehörde ausgestellt wurden
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Teil ARA.FCL.200 c) und d)
Die Landesluftfahrtbehörden, das Luftfahrtamt der Bundeswehr und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) das Verfahren über die besondere Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen für Luftfahrtpersonal nach dem europäischen Lizenzrecht ergänzt und aktualisiert. Die Änderung beinhaltet neben den aktualisierten Bericht des Lehrberechtigten für Flugzeuge nun auch den Bericht des Lehrberechtigten für Hubschrauber und eine entsprechende Ausfüllhilfe. Das Verfahren, die Ermächtigungsgrundlage und die weiteren Einzelheiten hat das BMV am 7. Oktober 2025 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2025-1-3633) bekannt gegeben. Hiermit wird die NfL 2021-1-2238 aufgehoben.
Wir bitten alle Prüfer und Lehrberechtigte, sich mit den Einzelheiten der Ermächtigung und den Verfahrensabläufen in der Bekanntmachung in NfL 2025-1-3633 vertraut zu machen. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lizenzabteilung für weitere Fragen zur Verfügung. Den Bericht zum Ausfüllen für Flugzeuge finden Sie hier und für Hubschrauber hier sowie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.
Wir bitten alle Prüfer und Lehrberechtigte, sich mit den Einzelheiten der Ermächtigung und den Verfahrensabläufen in der Bekanntmachung in NfL 2025-1-3633 vertraut zu machen. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lizenzabteilung für weitere Fragen zur Verfügung. Den Bericht zum Ausfüllen für Flugzeuge finden Sie hier und für Hubschrauber hier sowie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.