Aktuelles
[11.12.2025]
Tiefflüge mit militärischen Luftfahrzeugen am Tage
Bekanntmachung über Tiefflüge mit militärischen Luftfahrzeugen am Tag, Tieffluggebiete 250 ft und Einrichten von Tiefflugschutzzonen für Flugplätze
NfL 2025-1-2686
Mit Veröffentlichung als NfL 2025-1-2686 erfolgte die Bekanntmachung über Tiefflüge mit militärischen Luftfahrzeugen am Tag über Land und in Tieffluggebieten 250 ft sowie über das Einrichten von Tiefflugschutzzonen für Flugplätze. Die Bekanntmachung trat am 27. November 2025 in Kraft.
Neben der Reaktivierung der vor ca. 15 Jahren ausgesetzten militärischen Tieffluggebiete (LFA 250) enthält die Bekanntmachung wichtige Sicherheitsempfehlungen für Luftfahrzeugführer und Informationen für Flugplatzbetreiber zur möglichen Einrichtung von ständigen oder zeitlich befristeten Tiefflugschutzzonen für ihren Flugplatz. In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass an das Luftfahrtamt der Bundeswehr gerichtete Anträge auf Schutzzonen in Kopie an die Luftfahrtbehörde zu geben sind.
Der Bundesausschuss Unterer Luftraum des Deutsche Aeroclubs (DAeC) hat über weitere Details an der Stelle informiert. Wir bitten um Beachtung.