Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
[26.06.2025]
Eingriff in ideelle Güter
Personen, die von einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme betroffen waren, die nicht zu einem Eingriff in die Gesundheit, das Vermögen oder den Beruf geführt hat, können auf Antrag die Rechtsstaatswidrigkeit feststellen lassen, soweit die Maßnahme mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist und aus Gründen der politischen Verfolgung zu einer schweren Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich geführt hat. Denkbar sind hier beispielsweise Ehrverletzungen oder Zwangsadoptionen.
Die Aufhebung der rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme kommt nicht in Betracht.
Hinweis:
Es ergeben sich keine Folgeansprüche auf Grundlage einer ideellen Rehabilitierung.
Die Aufhebung der rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme kommt nicht in Betracht.
Hinweis:
Es ergeben sich keine Folgeansprüche auf Grundlage einer ideellen Rehabilitierung.