Approbationen und Berufserlaubnisse
[03.02.2023]
Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Erteilung von Approbationen für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte, sofern Sie beabsichtigen, Ihre Tätigkeit als Arzt, Apotheker oder Zahnarzt im Freistaat Sachsen aufzunehmen (nur ausländische Abschlüsse) bzw. wenn Sie in Dresden oder Leipzig studiert haben.
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Das Sächsische Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe ist für die Erteilung von Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung und zu den Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamtes.
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Wichtige Hinweise:
Ab sofort werden alle Anträge nur noch in der Dienststelle Dresden bearbeitet.
Die Echtheit der durch die Landesdirektion Sachsen erteilten Berufserlaubnisse und Approbationen bei Vorlage im Ausland wird auf Anfragen externer Dienstleister nicht mehr bestätigt. Dieses Überprüfungsverfahren steht der üblichen Verwaltungspraxis entgegen. Denn für eine entsprechende Tätigkeit im Ausland ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein sog. „Certificate of Good Standing“ bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch international anerkannt und bestätigt unter anderem auch die Erteilung einer Approbation bzw. Berufserlaubnis.
Anfragen von Dienstleistern zur Bestätigung der Echtheit dort vorgelegter Urkunden und Dokumente werden daher nicht beantwortet.
Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutenAb sofort werden alle Anträge nur noch in der Dienststelle Dresden bearbeitet.
Die Echtheit der durch die Landesdirektion Sachsen erteilten Berufserlaubnisse und Approbationen bei Vorlage im Ausland wird auf Anfragen externer Dienstleister nicht mehr bestätigt. Dieses Überprüfungsverfahren steht der üblichen Verwaltungspraxis entgegen. Denn für eine entsprechende Tätigkeit im Ausland ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein sog. „Certificate of Good Standing“ bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch international anerkannt und bestätigt unter anderem auch die Erteilung einer Approbation bzw. Berufserlaubnis.
Anfragen von Dienstleistern zur Bestätigung der Echtheit dort vorgelegter Urkunden und Dokumente werden daher nicht beantwortet.
Das Sächsische Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe ist für die Erteilung von Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung und zu den Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamtes.