Das Programm [Landzahnärzte für Sachsen]
[01.01.2026]
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Um einen Studienplatz über das Sächsische Landzahnarztgesetz erhalten zu können, müssen Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen.
Die Studienplätze, die im Rahmen der Landzahnarztquote vergeben werden, sind durch einen besonderen öffentlichen Bedarf – die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen – begründet. Um dies abzusichern, dazu dient der öffentlich-rechtliche Vertrag.
Die wichtigsten vertraglichen Pflichten sind im Sächsischen Landzahnarztgesetz geregelt:
Während Ihres Studiums, der Weiterbildung oder Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit müssen Sie uns über den aktuellen Stand und die Fortschritte informieren. Auch das ist im Einzelnen im Vertrag geregelt.
Die Studienplätze, die im Rahmen der Landzahnarztquote vergeben werden, sind durch einen besonderen öffentlichen Bedarf – die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen – begründet. Um dies abzusichern, dazu dient der öffentlich-rechtliche Vertrag.
Die wichtigsten vertraglichen Pflichten sind im Sächsischen Landzahnarztgesetz geregelt:
- Sie verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums eine Vorbereitungszeit für Vertragszahnärzte oder eine Weiterbildung im Freistaat Sachsen zu absolvieren, die zur Teilnahme an der zahnärztlichen Versorgung berechtigt. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können Sie eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie wählen.
- Sie verpflichten sich, unverzüglich im Anschluss an die Weiterbildung eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in einem Bedarfsgebiet im Freistaat Sachsen aufzunehmen.
- Sie verpflichten sich schließlich, die vertragszahnärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in einem Bedarfsgebiet im Freistaat Sachsen auszuüben.
Während Ihres Studiums, der Weiterbildung oder Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit müssen Sie uns über den aktuellen Stand und die Fortschritte informieren. Auch das ist im Einzelnen im Vertrag geregelt.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag