Apotheken
[27.11.2025]
Raumänderungsanzeige
Externe Räume außerhalb der Raumeinheit dürfen nur für folgende Zwecke genutzt werden:
Diese Räumlichkeiten müssen in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen liegen. Die Nutzung externer Räume ist der LDS vorher anzuzeigen. Befindet sich der Raum unter einer anderen Adresse, wird eine kostenpflichtige Änderung der bestehenden Betriebserlaubnisurkunde notwendig. Im Verlauf der Prüfung wird die Vorlage eines Mietvertrages sowie eines Grundrisses, aus welchem die Bezeichnung/Nutzung der einzelnen Räume hervorgeht, abgefordert.
- Lagerräume, die ausschließlich der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern oder zur Versorgung von Bewohnern von zu versorgenden Einrichtungen im Sinne des § 12a ApoG dienen
- Räume, die den Versandhandel mit Arzneimitteln betreffen
- Räume für das patientenindividuelle Stellen und Verblistern
- Räume zur Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung
- Räume zur Durchführung von Schutzimpfungen
- Nachtdienstzimmer
Diese Räumlichkeiten müssen in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen liegen. Die Nutzung externer Räume ist der LDS vorher anzuzeigen. Befindet sich der Raum unter einer anderen Adresse, wird eine kostenpflichtige Änderung der bestehenden Betriebserlaubnisurkunde notwendig. Im Verlauf der Prüfung wird die Vorlage eines Mietvertrages sowie eines Grundrisses, aus welchem die Bezeichnung/Nutzung der einzelnen Räume hervorgeht, abgefordert.