Schiffbarkeit von Gewässern
[06.01.2026]
Schiffbarkeit von Tagebaurestgewässern im Freistaat Sachsen
Im Zuge der Bergbausanierung entstanden und entstehen im Freistaat Sachsen in der sächsischen Lausitz und im Leipziger Raum zahlreiche Tagebauseen. Diese Gewässer werden durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hergestellt und befinden sich aktuell in unterschiedlichen Sanierungsstadien. Einige Tagebauseen sind noch in der Herstellungs-/Flutungsphase, andere werden schon seit geraumer Zeit (teilweise) durch die Allgemeinheit genutzt.
Informationen zum Flutungs- und Wassermanagement der LMBV finden Sie ⇒hier.
Mit fortschreitender Sanierung werden durch die Landesdirektion Sachsen sukzessive weitere Gewässerstrecken der Seen freigegeben.
Mit dem Sächsischen Wassergesetz hat der Landesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass Tagebauseen und zugehörige Überleiter schiffbar sind. Diese können jedoch erst dann für die Schifffahrt genutzt werden, wenn die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde gewässerindividuell festgestellt hat, dass das jeweilige Gewässer für die Nutzung „Schifffahrt“ fertiggestellt ist.
Allgemeinverfügungen der Schifffahrtsbehörde (Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt) zu temporären Nutzungsbegrenzungen auf den folgenden Seen:
Informationen zum Flutungs- und Wassermanagement der LMBV finden Sie ⇒hier.
Mit fortschreitender Sanierung werden durch die Landesdirektion Sachsen sukzessive weitere Gewässerstrecken der Seen freigegeben.
Mit dem Sächsischen Wassergesetz hat der Landesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass Tagebauseen und zugehörige Überleiter schiffbar sind. Diese können jedoch erst dann für die Schifffahrt genutzt werden, wenn die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde gewässerindividuell festgestellt hat, dass das jeweilige Gewässer für die Nutzung „Schifffahrt“ fertiggestellt ist.
In den nachfolgenden Übersichtsplänen sind die freigegebenen Gewässerstrecken auf den Tagebaurestseen zeichnerisch dargestellt. Durch einen einfachen Klick auf den entsprechenden Plan kann dieser vergrößert werden.
Allgemeinverfügungen der Schifffahrtsbehörde (Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt) zu temporären Nutzungsbegrenzungen auf den folgenden Seen:
- Bärwalder See
- Berzdorfer See
- Geierswalder See
- Partwitzer See