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[05.03.2026]
Informationsschreiben an die Wirtschaftsakteure
Informationen über wichtige Änderungen des Abfallverbringungsrechts durch die novellierte Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157)
Im 11. April 2024 wurde die novellierte Abfallverbringungsverordnung verabschiedet, die ab dem 21. Mai 2026 in wesentlichen Teilen gültig ist. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und damit auch das in Art. 27 VO (EU) 2024/1157 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 normierte neue elektronische System für die Abfallverbringung.
Im Folgenden finden Sie das Informationsschreiben an die Wirtschaftsakteure.