Cannabis-Anbau
[20.11.2025]
Erlaubnisverfahren für
Cannabis-Anbauvereinigungen
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Erlaubnissen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau sowie zur kontrollierten Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum im Freistaat Sachsen. Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und den seit 1. Juli 2024 geltenden Regelungen überwacht die Landesdirektion diese Anbauvereinigungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Antragsstellung
Der Antrag auf Erlaubnis kann online über Amt24 oder als PDF per E-Mail eingereicht werden:
Erlaubnisvoraussetzungen
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG wird erteilt, wenn:
Das Antragsverfahren ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und umfassen die Prüfung der Unterlagen, die Begehung vor Ort sowie das individuelle Antragsgespräch. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 750 bis 2.750 Euro.
Benötigte Unterlagen
Die gesamten Antragsangaben und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Für jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person sind ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate) nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 KCanG erforderlich.
Hinzu kommen:
Akkreditierte Präventionsschulungen können seit Februar 2025 in Sachsen absolviert werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
Weitere erforderliche Unterlagen können dem offiziellen Antragsformular entnommen werden.
Statistik für Sachsen (Stand: 11/2025)
Insgesamt wurden 33 Anträge eingereicht, davon 2 zurückgenommen und 0 abgelehnt.
Weiterführende Informationen
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen.
Antragsstellung
Der Antrag auf Erlaubnis kann online über Amt24 oder als PDF per E-Mail eingereicht werden:
Online-Antrag: Amt24
PDF-Formular: Formular zum Download
Erlaubnisvoraussetzungen
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG wird erteilt, wenn:
- der Vorstand sowie weitere vertretungsberechtigte Personen uneingeschränkt geschäftsfähig sind und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
- die Anbauvereinigung einen ausreichenden Schutz gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gewährleistet,
- die Einhaltung aller sonstigen Vorgaben des KCanG und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen sichergestellt ist.
Das Antragsverfahren ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und umfassen die Prüfung der Unterlagen, die Begehung vor Ort sowie das individuelle Antragsgespräch. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 750 bis 2.750 Euro.
Benötigte Unterlagen
Die gesamten Antragsangaben und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Für jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person sind ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate) nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 KCanG erforderlich.
Hinzu kommen:
- ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept gemäß § 23 Abs. 6 KCanG,
- die Ernennung und Qualifizierungsnachweise des Präventionsbeauftragten gemäß § 23 Abs. 4 KCanG
Akkreditierte Präventionsschulungen können seit Februar 2025 in Sachsen absolviert werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
Weitere erforderliche Unterlagen können dem offiziellen Antragsformular entnommen werden.
Statistik für Sachsen (Stand: 11/2025)
| Sitz der Anbauvereinigung | Erlaubnisse | eingegangene Anträge |
| Kreisfreie Stadt Chemnitz | 2 | 3 |
| Kreisfreie Stadt Dresden | 6 | 8 |
| Kreisfreie Stadt Leipzig | 6 | 8 |
| Landkreis Bautzen | 0 | 0 |
| Landkreis Erzgebirgskreis | 1 | 2 |
| Landkreis Görlitz | 4 | 4 |
| Landkreis Leipzig | 0 | 0 |
| Landkreis Meißen | 1 | 1 |
| Landkreis Mittelsachsen | 0 | 1 |
| Landkreis Nordsachsen | 0 | 0 |
| Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 1 | 3 |
| Landkreis Vogtlandkreis | 1 | 1 |
| Landkreis Zwickau | 2 | 2 |
| Summe | 24 | 33 |
Weiterführende Informationen
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen.