Medieninformationen 2025
[078/2025 - 11.12.2025]
Mehr Raum für Freizeitkapitäne
Landesdirektion Sachsen gibt weitere Flächen auf Geierswalder und Partwitzer See für die Schifffahrt frei
Auf dem Geierswalder See betrifft dies Wasserflächen am südwestlichen und am nordwestlichen Ufer. Aus Naturschutzgründen wird ein Teil der Fläche am nordwestlichen Ufer jährlich vom 1. März bis 30. September gesperrt.
Auf dem Partwitzer See werden Wasserflächen am Süd- und Südwestufer, am Ufer nördlich des Barbara-Kanals sowie im nördlichen Seegebiet erstmalig für die Schifffahrt nutzbar. Ein Teil der Fläche am Südwestufer ist jährlich vom 1. März bis zum 30. September ebenfalls aus Gründen des Naturschutzes gesperrt.
Die freigegebenen Flächen waren bisher geotechnische Sperrgebiete. Die Fortschritte der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei den Sanierungsarbeiten, insbesondere bei der Herstellung der Standsicherheit, machten die Freigabe für die Schifffahrt möglich. Die Flächen können, wie die bisher freigegebenen Seeflächen, mit Fahrgastschiffen, motorangetriebenen Sportbooten sowie mit Sportbooten ohne Motor befahren werden.
Die Freigaben und temporären Sperrungen erfolgen mittels wasserrechtlicher und schifffahrtsrechtlicher Allgemeinverfügungen. Diese umfassen Karten mit genauer Verortung der Flächen. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Elsterheide vom 12.12.2025. Die Allgemeinverfügungen werden am 13.12.2025 wirksam.
Die LDS hat bisher große Teile der auf sächsischem Territorium liegenden Seefläche des Geierswalder Sees in den Jahren 2013 und 2018 für die Schifffahrt freigegeben. 2019 folgten Teile des Partwitzer Sees und der Barbara-Kanal, der beide Seen verbindet. Im Jahr 2024 wurden die Genehmigung für die Marina und einen Fahrgastschiffsanleger am Partwitzer See sowie die Freigabe weiterer Gewässerstrecken für die Schifffahrt erteilt.