Medieninformationen 2026
[014/2026 - 30.01.2026]
Landkreis Görlitz finanziell handlungsfähig
Landesdirektion Sachsen genehmigt Nachtragshaushalt 2026
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die vom Kreistag des Landkreises Görlitz beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 zum Vollzug freigegeben. Damit ist der Kreisverwaltung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung möglich. Die Kreditaufnahmen, das Eingehen finanzieller Verpflichtungen für kommende Jahre sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite konnten in der beantragten Höhe genehmigt werden.
„Für den Landkreis Görlitz stellen sich im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Freistaat Sachsen, die ebenfalls von schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen betroffen sind, weitere besondere Herausforderungen“, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi. „So sind weiterhin alle Ausgabepositionen kritisch zu überprüfen und die Einnahmeseite zu stärken. Problematisch ist, dass der Landkreis im Bereich der pflichtigen Aufgaben nur sehr wenig Gestaltungsspielraum hat. Die Landesdirektion Sachsen wird den Landkreis auf diesem Konsolidierungskurs eng begleiten.“, so Bélafi weiter.
Landrat Dr. Stephan Meyer zur Freigabe: „Die Genehmigung des Nachtragshaushaltes sichert dem Landkreis Görlitz kurzfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit – sie ist jedoch kein Zeichen struktureller Entlastung. Wir halten den Betrieb unter äußersten Bedingungen aufrecht und erfüllen gesetzliche Pflichtaufgaben, für die uns kaum eigener Gestaltungsspielraum bleibt. Wenn Land und Bund den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, dann muss endlich gelten: Wer bestellt, bezahlt. Ohne einen konsequenten Mehrbelastungsausgleich ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Landkreise nicht mehr sicherzustellen.“
Mit dem Nachtrag erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts von 801 Millionen Euro auf 841 Millionen Euro. Die geplanten Ausgaben für Investitionen werden von ursprünglich 40 Millionen Euro auf 59 Millionen Euro erhöht. Investitionsschwerpunkte bilden dabei weiterhin der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen, Verwaltungs- und Schulgebäuden. Diese Investitionen sollen auch über Kredite in Höhe von 21 Millionen Euro finanziert werden.
Obwohl der Landkreis im Haushaltsjahr 2026 plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes gerade noch erreicht. Dies gelingt nur durch Anwendung von Haushaltserleichterungen auf der Grundlage des Sondererlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Haushaltslage.
Insgesamt ist die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises weiterhin sehr eingeschränkt. Die von der LDS im Haushaltsbescheid 2025/2026 erteilten Auflagen behalten daher ihre Gültigkeit. So ist der Landkreis Görlitz u.a. weiterhin verpflichtet, spätestens mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2029 ein vom Kreistag bestätigtes Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Dieses muss die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr nachweisen.
Der Landkreis kann seine Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Er ist daher auch weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.
„Für den Landkreis Görlitz stellen sich im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Freistaat Sachsen, die ebenfalls von schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen betroffen sind, weitere besondere Herausforderungen“, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi. „So sind weiterhin alle Ausgabepositionen kritisch zu überprüfen und die Einnahmeseite zu stärken. Problematisch ist, dass der Landkreis im Bereich der pflichtigen Aufgaben nur sehr wenig Gestaltungsspielraum hat. Die Landesdirektion Sachsen wird den Landkreis auf diesem Konsolidierungskurs eng begleiten.“, so Bélafi weiter.
Landrat Dr. Stephan Meyer zur Freigabe: „Die Genehmigung des Nachtragshaushaltes sichert dem Landkreis Görlitz kurzfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit – sie ist jedoch kein Zeichen struktureller Entlastung. Wir halten den Betrieb unter äußersten Bedingungen aufrecht und erfüllen gesetzliche Pflichtaufgaben, für die uns kaum eigener Gestaltungsspielraum bleibt. Wenn Land und Bund den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, dann muss endlich gelten: Wer bestellt, bezahlt. Ohne einen konsequenten Mehrbelastungsausgleich ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Landkreise nicht mehr sicherzustellen.“
Mit dem Nachtrag erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts von 801 Millionen Euro auf 841 Millionen Euro. Die geplanten Ausgaben für Investitionen werden von ursprünglich 40 Millionen Euro auf 59 Millionen Euro erhöht. Investitionsschwerpunkte bilden dabei weiterhin der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen, Verwaltungs- und Schulgebäuden. Diese Investitionen sollen auch über Kredite in Höhe von 21 Millionen Euro finanziert werden.
Obwohl der Landkreis im Haushaltsjahr 2026 plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes gerade noch erreicht. Dies gelingt nur durch Anwendung von Haushaltserleichterungen auf der Grundlage des Sondererlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Haushaltslage.
Insgesamt ist die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises weiterhin sehr eingeschränkt. Die von der LDS im Haushaltsbescheid 2025/2026 erteilten Auflagen behalten daher ihre Gültigkeit. So ist der Landkreis Görlitz u.a. weiterhin verpflichtet, spätestens mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2029 ein vom Kreistag bestätigtes Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Dieses muss die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr nachweisen.
Der Landkreis kann seine Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Er ist daher auch weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.