Medieninformationen 2026
[018/2026 - 19.02.2026]
Landesdirektion Sachsen fördert Gewässerentwicklungskonzept für den Wasser- und Bodenverband Torgau
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Wasser- und Bodenverband Torgau 57.263 Euro Fördermittel für die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes bewilligt. Fachlich unterstützt wird der Verband durch die Berater für Gewässerunterhaltung des DVL-Landesverbandes Sachsen e.V. Das Vergabeverfahren wurde über die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes Nordsachsen durchgeführt.
Die Gesamtkosten für die Planung belaufen sich auf 63.625 Euro. 90 Prozent der Summe werden über die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2024 durch den Freistaat Sachsen finanziert. Der Bodenverband übernimmt den verbleibenden Betrag aus eigenen Mitteln. Die Fertigstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes ist für 2026 vorgesehen.
„Mit den Fördermitteln des Freistaates wird der Grundstein für eine langfristige Verbesserung unserer Fließgewässer gelegt. Davon profitieren die Bürger und die Natur gleichermaßen,“ teilte LDS-Präsident Béla Bélafi mit. „Ziel ist es, Gewässer naturnah zu gestalten und gleichzeitig den Hochwasserschutz zu stärken. Mit der künftigen Planungsgrundlage können regionale Bäche und kleinere Flüsse ökologisch aufgewertet und deren Nutzung dauerhaft gesichert werden“, so der LDS-Präsident weiter.
Für den Wasser- und Bodenverband Torgau, der für rund 280 Kilometer offene Fließgewässerstrecke verantwortlich ist, soll ein integriertes Gewässerentwicklungskonzept erstellt werden. Der Verband übernimmt im Auftrag der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinden Dreiheide und Mockrehna die Pflege und Entwicklung kleinerer Flüsse und Bäche in kommunaler Hand. Dazu zählen unter anderem der Heidebach und die Rote Furt, deren ökologischer Zustand derzeit deutliche Defizite aufweist, etwa bei Artenvielfalt und Gewässerstruktur.
Das Konzept zeigt konkrete Maßnahmen auf, um die Gewässerstruktur zu verbessern, die ökologische Durchgängigkeit zu fördern und die EU-Umweltziele schrittweise zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel Fischauf- und -abstiegsanlagen, das Abflachen steiler Abstürze und Stufen im Gewässer sowie die Anpassung von Durchlässen und Brücken, die dazu beitragen, das Gewässer ökologisch durchgängig zu gestalten. Damit Fische und andere Wasserlebewesen den Fluss ungehindert passieren können, werden außerdem Wanderhindernisse wie Wehre zurückgebaut oder angepasst.
Die Gewässerstruktur kann verbessert werden, indem der Gewässerlauf wieder mehr Raum und natürliche Entwicklungsfreiheit bekommt. Harte Uferbefestigungen werden entfernt und Uferbereiche naturnah gestaltet. Dabei werden unter anderem lebende Pflanzen/-teile, Totholz oder Kiesbänke eingebracht, um Lebensräume für Tiere zu schaffen sowie Ufer langfristig zu sichern.
Hintergrund:
Bei der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten gilt es, unterschiedliche Anforderungen wie Hochwasserschutz, bestehende Nutzungen, den Ausbauzustand der Gewässer sowie die Auswirkungen des Klimawandels in Einklang zu bringen. Diese komplexen Fragestellungen werden im Rahmen von integrierten Gewässerentwicklungskonzepten systematisch, zielgerichtet und effizient bearbeitet. Die Gewässer werden dabei in einem größeren räumlichen Zusammenhang betrachtet und deren Wechselwirkungen sowie naturschutzfachliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Gewässerentwicklungskonzepte leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Entwicklung attraktiver und lebenswerter Landschaftsräume für die Menschen.
Die Gesamtkosten für die Planung belaufen sich auf 63.625 Euro. 90 Prozent der Summe werden über die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2024 durch den Freistaat Sachsen finanziert. Der Bodenverband übernimmt den verbleibenden Betrag aus eigenen Mitteln. Die Fertigstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes ist für 2026 vorgesehen.
„Mit den Fördermitteln des Freistaates wird der Grundstein für eine langfristige Verbesserung unserer Fließgewässer gelegt. Davon profitieren die Bürger und die Natur gleichermaßen,“ teilte LDS-Präsident Béla Bélafi mit. „Ziel ist es, Gewässer naturnah zu gestalten und gleichzeitig den Hochwasserschutz zu stärken. Mit der künftigen Planungsgrundlage können regionale Bäche und kleinere Flüsse ökologisch aufgewertet und deren Nutzung dauerhaft gesichert werden“, so der LDS-Präsident weiter.
Für den Wasser- und Bodenverband Torgau, der für rund 280 Kilometer offene Fließgewässerstrecke verantwortlich ist, soll ein integriertes Gewässerentwicklungskonzept erstellt werden. Der Verband übernimmt im Auftrag der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinden Dreiheide und Mockrehna die Pflege und Entwicklung kleinerer Flüsse und Bäche in kommunaler Hand. Dazu zählen unter anderem der Heidebach und die Rote Furt, deren ökologischer Zustand derzeit deutliche Defizite aufweist, etwa bei Artenvielfalt und Gewässerstruktur.
Das Konzept zeigt konkrete Maßnahmen auf, um die Gewässerstruktur zu verbessern, die ökologische Durchgängigkeit zu fördern und die EU-Umweltziele schrittweise zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel Fischauf- und -abstiegsanlagen, das Abflachen steiler Abstürze und Stufen im Gewässer sowie die Anpassung von Durchlässen und Brücken, die dazu beitragen, das Gewässer ökologisch durchgängig zu gestalten. Damit Fische und andere Wasserlebewesen den Fluss ungehindert passieren können, werden außerdem Wanderhindernisse wie Wehre zurückgebaut oder angepasst.
Die Gewässerstruktur kann verbessert werden, indem der Gewässerlauf wieder mehr Raum und natürliche Entwicklungsfreiheit bekommt. Harte Uferbefestigungen werden entfernt und Uferbereiche naturnah gestaltet. Dabei werden unter anderem lebende Pflanzen/-teile, Totholz oder Kiesbänke eingebracht, um Lebensräume für Tiere zu schaffen sowie Ufer langfristig zu sichern.
Hintergrund:
Bei der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten gilt es, unterschiedliche Anforderungen wie Hochwasserschutz, bestehende Nutzungen, den Ausbauzustand der Gewässer sowie die Auswirkungen des Klimawandels in Einklang zu bringen. Diese komplexen Fragestellungen werden im Rahmen von integrierten Gewässerentwicklungskonzepten systematisch, zielgerichtet und effizient bearbeitet. Die Gewässer werden dabei in einem größeren räumlichen Zusammenhang betrachtet und deren Wechselwirkungen sowie naturschutzfachliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Gewässerentwicklungskonzepte leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Entwicklung attraktiver und lebenswerter Landschaftsräume für die Menschen.