Öffentliche Zustellung
[02.03.2026]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Bhaumik Barot
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Widerspruchsverfahren des Herrn Bhaumik Barot, geb. 09.09.1992, indischer Staatsangehöriger, wegen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
Bescheid der Kreisfreien Stadt Chemnitz vom 19. September 2024
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
23. Februar 2026, Az.: 33.7-33.60.04-HE-071203
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Bhaumik Barot
Chemnitztalstraße 36a
09114 Chemnitz
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 1055 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Widerspruchsverfahren des Herrn Bhaumik Barot, geb. 09.09.1992, indischer Staatsangehöriger, wegen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
Bescheid der Kreisfreien Stadt Chemnitz vom 19. September 2024
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
23. Februar 2026, Az.: 33.7-33.60.04-HE-071203
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Bhaumik Barot
Chemnitztalstraße 36a
09114 Chemnitz
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 1055 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.