Öffentliche Zustellung
[05.03.2026]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Jacob Kühn
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG)
Wohngeldbescheid der Landeshauptstadt
Dresden (Wohngeldnummer 612000/302361366)
vom 7. Februar 2019 für den Bewilligungszeitraum
ab 1. Januar 2019
Widerspruch vom 11. Februar 2019, Posteingang am
13. Februar 2019
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
12. Februar 2026; DD35-0537/650/15
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Jacob Kühn
Darwinstraße 5b
01109 Dresden
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 304 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
eingesehen werden.
Betreff:
Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG)
Wohngeldbescheid der Landeshauptstadt
Dresden (Wohngeldnummer 612000/302361366)
vom 7. Februar 2019 für den Bewilligungszeitraum
ab 1. Januar 2019
Widerspruch vom 11. Februar 2019, Posteingang am
13. Februar 2019
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
12. Februar 2026; DD35-0537/650/15
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Jacob Kühn
Darwinstraße 5b
01109 Dresden
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 304 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
eingesehen werden.