Öffentliche Zustellung
[14.04.2026]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an
Shandor Varha
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Ausländerrecht; Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
Widerspruchsverfahren des Herrn Shandor Varha, geb. am
7. März 1965, ukrainischer Staatsangehöriger,
wegen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 AufenthG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
2. April 2026
DD62-0537/2036/644
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Herr Shandor Varha
Dresdener Str. 43
04758 Oschatz
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 2060 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Ausländerrecht; Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
Widerspruchsverfahren des Herrn Shandor Varha, geb. am
7. März 1965, ukrainischer Staatsangehöriger,
wegen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 AufenthG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
2. April 2026
DD62-0537/2036/644
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Herr Shandor Varha
Dresdener Str. 43
04758 Oschatz
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 2060 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.