Aufgaben - Abteilung 3
[06.03.2026]
Referat 32 – Planfeststellung
Mit Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren schafft das Referat 32 die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau und die Änderung wichtiger Infrastrukturvorhaben in den Bereichen:
Zu den Aufgaben des Referats 32 zählen auch die Erteilung von Anlagen- und Leitungsrechtsbescheinigungen für Versorgungsunternehmen nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) sowie Entscheidungen nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) über die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken für nicht-bundeseigene Eisenbahnen, wenn kein öffentliches Interesse an der weiteren Nutzung des Grundstücks für Zwecke des Eisenbahnbetriebs mehr besteht und langfristig keine zweckentsprechende Nutzung der Eisenbahninfrastruktur mehr zu erwarten ist..
- Flughäfen und Verkehrslandeplätze
- Straßen
- Schienenwege und ÖPNV-Infrastruktur
- Energieleitungstrassen sowie
- Seilbahnen
Zu den Aufgaben des Referats 32 zählen auch die Erteilung von Anlagen- und Leitungsrechtsbescheinigungen für Versorgungsunternehmen nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) sowie Entscheidungen nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) über die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken für nicht-bundeseigene Eisenbahnen, wenn kein öffentliches Interesse an der weiteren Nutzung des Grundstücks für Zwecke des Eisenbahnbetriebs mehr besteht und langfristig keine zweckentsprechende Nutzung der Eisenbahninfrastruktur mehr zu erwarten ist..