Aufgaben - Abteilung 3
[06.02.2019]
Referat 38 – 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Wir weisen darauf hin, dass die Vergabekammer am 23. Dezember 2025, am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 02. Januar 2026 nur eingeschränkt besetzt ist.
Nachprüfungsanträge die an diesen Tagen nicht bis 12.00 Uhr vollständig vorliegen, werden erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt.
Nachprüfungsanträge die an diesen Tagen nicht bis 12.00 Uhr vollständig vorliegen, werden erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt.
Die Vergabekammer ist der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen zugeordnet. Sie ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Auftraggeber im gesamten Freistaat Sachsen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte. Die Nachprüfung erfolgt auf Antrag.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern (hiervon ein ehrenamtlicher Beisitzer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.
- Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die bis 15.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen bis 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer nicht vollständig vorliegen, ggf. erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
- Weiterhin beachten Sie bitte, dass Vergabenachprüfungsanträge per E-Mail nicht rechtswirksam eingelegt werden können. Erforderlich ist mindestens die Einlegung eines Vergabenachprüfungsantrages per Telefax, wobei der Antrag einer eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers bedarf.