Straßenwärter/in
[10.10.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in in Sachsen
Gz.: 13-6041/157/3
vom 9. Oktober 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. Januar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 31. Januar 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 9. Oktober 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/157/3
vom 9. Oktober 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
| Schriftlicher Prüfungsteil: | 29. April 2026 und 30. April 2026 |
| Praktischer Prüfungsteil: | Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis 26. Juni 2026 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung: | 10. August 2026 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. Januar 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 31. Januar 2026 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 9. Oktober 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten