Wasserwirtschaft
[11.12.2025] [47-4062/1/7]
Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig - Schiffbarkeit eines Gewässerteils des Cospudener Sees
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom
9. Dezember 2025 zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) eines Gewässerteils des Cospudener Sees für die Nutzung im Rahmen des Schifffahrtsrechts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Gz.: 47-4062/1/7
Bekanntmachung vom 11. Dezember 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat am 9. Dezember 2025 von Amts wegen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass der nördliche Gewässerteil des Cospudener Sees für die Nutzung (Schifffahrt) fertiggestellt ist und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden kann.
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt
Die Allgemeinverfügung wird am 1. Februar 2026 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung sowie die Übersichtskarte zur Allgemeinverfügung können nachfolgend unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 11. Dezember 2025
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt
- im Amtsblatt der Stadt Zwenkau mit dem Titel „Zwenkauer Nachrichten“
- in der Großen Kreisstadt Markkleeberg durch Aushang in den Schaukästen:
- Rathaus Markkleeberg, Rathausplatz 1, Informationstafel am Pavillon
- Breitscheidstraße/ LVB Wartehaus am Forsthaus Raschwitzer Straße
- Wohngebiet Sonnesiedlung (Ecke Sonnesiedlung / Robert-Havemann-Straße)
- Wohngebiet Eulenberg (Ecke Freiburger Allee / Freesienweg)
- Wohngebiet Krähenfeld (Ecke Schwalbenbogen / Amselweg)
- Rathausgalerie Markkleeberg-Mitte (Rathausstraße)
- Markkleeberg-Zöbigker, Ecke Koburger Straße/Gutsstraße
- Markkleeberg-Großstädteln, Hauptstraße (Sporthalle)
- Markkleeberg-Ost, Schillerplatz
- Markkleeberg-Gaschwitz, Hauptstraße (am ehem. Gemeindeamt)
- Markkleeberg-Wachau, Markkleeberger Straße (Grundschule)
- Markkleeberg-Auenhain, Bornaer Chaussee (Bus-Haltestelle)
- im Amtsblatt der Stadt Leipzig auf der Internetseite der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/amtsblatt
Die Allgemeinverfügung wird am 1. Februar 2026 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung sowie die Übersichtskarte zur Allgemeinverfügung können nachfolgend unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Unterlagen
1. Allgemeinverfügung - Textteil
(PDF-Datei; 62 KB)
2. Allgemeinverfügung - Planteil
(pdf-Datei; 2,01 MB)
3. Allgemeinverfügung - Begründung
(PDF-Datei; 0,36 MB)