Gewerbe- und Handwerksrecht
[27.02.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 5 21-02 Annaberg
Gemäß § 11 b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. März 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Ronny Bergelt zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Dietrich Leonhardt für den Bezirk 14 5 21-02 Annaberg bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 5 21-02 Annaberg zum
31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Chemnitz, den 26. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. März 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Ronny Bergelt zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Dietrich Leonhardt für den Bezirk 14 5 21-02 Annaberg bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 5 21-02 Annaberg zum
31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Chemnitz, den 26. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin