Gewerbe- und Handwerksrecht
[27.02.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung einer betriebsangehörigen Vertreterin für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 5 21-28 Amtsberg
Gemäß § 11 b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung einer betriebsangehörigen Vertreterin eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. März 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Lara Berger zur betriebsangehörigen Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Mario Lindemann für den Bezirk 14 5 21-28 Amtsberg bestellt.
Die Bestellung der betriebsangehörigen Vertreterin ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 5 21-28 Amtsberg zum
31. Oktober 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der betriebsangehörigen Vertreterin.
Chemnitz, den 26. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. März 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Lara Berger zur betriebsangehörigen Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Mario Lindemann für den Bezirk 14 5 21-28 Amtsberg bestellt.
Die Bestellung der betriebsangehörigen Vertreterin ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 5 21-28 Amtsberg zum
31. Oktober 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der betriebsangehörigen Vertreterin.
Chemnitz, den 26. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin