Bundesstraßen
[20.11.2025] [32-0522/1575]
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
"B 178n - Verlegung der A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ, BA 1.1 Anschluss der A 4 bis S 112"
- Anhörungsverfahren -
1.Der Erörterungstermin findet am Dienstag, den 20. Januar 2026, am Mittwoch, den
21. Januar 2026 und am Donnerstag, den 22. Januar 2026 im Schützenhaus
der Stadt Weißenberg, Reichenbacher Straße 1, 02627 Weißenberg, statt.
Der zeitliche Verlauf des Erörterungstermins ist wie folgt geplant:
20. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren
Erörterung der Einwendungen privat Betroffener und der anwaltlich vertretenen Betroffenen
21. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren
Erörterung der Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen
22. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Reservetermin
Inwieweit die Inanspruchnahme des Reservetermins erforderlich ist, wird am Ende des zweiten Verhandlungstages bekanntgegeben.
2.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn erörtert werden kann, dass verspätete Einwendungen, das heißt solche, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Erörterung endet, wenn kein Erörterungsbedarf mehr besteht. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
3.
Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten
werden nicht erstattet.
4.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Dresden, den 5. November 2025
Landesdirektion Sachsen
21. Januar 2026 und am Donnerstag, den 22. Januar 2026 im Schützenhaus
der Stadt Weißenberg, Reichenbacher Straße 1, 02627 Weißenberg, statt.
Der zeitliche Verlauf des Erörterungstermins ist wie folgt geplant:
20. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren
Erörterung der Einwendungen privat Betroffener und der anwaltlich vertretenen Betroffenen
21. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Begrüßung und rechtliche Einführung in das Planfeststellungsverfahren
Erörterung der Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen
22. Januar 2026, Beginn 10.00 Uhr (Einlass 09.30 Uhr)
Reservetermin
Inwieweit die Inanspruchnahme des Reservetermins erforderlich ist, wird am Ende des zweiten Verhandlungstages bekanntgegeben.
2.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn erörtert werden kann, dass verspätete Einwendungen, das heißt solche, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Erörterung endet, wenn kein Erörterungsbedarf mehr besteht. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
3.
Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten
werden nicht erstattet.
4.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Dresden, den 5. November 2025
Landesdirektion Sachsen
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gez. Holger Keune
Referatsleiter Planfeststellung
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