Energie
[09.02.2026] [32-0522/1711]
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen der 1. Tektur im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben
„Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth“
vormals „Batteriespeicher Freiberg“
Die CI V Gigastar ProjectCo GmbH, hat für das genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.
Der Titel des Vorhabens, vormals „Batteriespeicher Freiberg“, wurde im Zusammenhang mit den umfangreich überarbeiteten Genehmigungsunterlagen auf „Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth“ angepasst.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb eines Großbatteriespeichers mit einer maximalen Leistung von 700 Megawatt (MW), eines zugehörigen Umspannwerkes sowie einer 380 KV Erdkabelanbindung an das bestehende Umspannwerk Freiberg Nord in der Gemeinde Oberschöna. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen in der Stadt Brand-Erbisdorf vorgesehen.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Kommunen beansprucht:
Die Planunterlagen in ihrer ursprünglichen Fassung waren bereits unter der Bezeichnung „Batteriespeicher Freiberg-Nord“ vom 17. März 2025 bis 16. April 2025 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [Infrastruktur] einsehbar und lagen in der Gemeinde Oberschöna aus.
Die infolge dessen eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erforderten eine umfassende Überarbeitung der Unterlagen. Am 16. Januar 2026 hat der Vorhabenträger überarbeitete und inhaltlich veränderte Planunterlagen in der Fassung der 1. Tektur mit der neuen Vorhabensbezeichnung „Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth“ vorgelegt. Mit der vorliegenden 1. Tektur wird die Ausgangsplanung vollumfänglich ersetzt und erneut ausgelegt. Bisher eingereichte Einwendungen und Stellungnahme zur Ausgangsplanung behalten ihre Gültigkeit.
Die Unterlagen der 1. Tektur haben folgenden Inhalt:
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) wird in der Zeit
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. März 2026, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz oder bei der Gemeindeverwaltungen Oberschöna oder bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen, § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.
Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des vollständigen Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern.
3. Ein Erörterungstermin findet nicht statt (§ 43a Nr. 2 EnWG), wenn
Der Titel des Vorhabens, vormals „Batteriespeicher Freiberg“, wurde im Zusammenhang mit den umfangreich überarbeiteten Genehmigungsunterlagen auf „Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth“ angepasst.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb eines Großbatteriespeichers mit einer maximalen Leistung von 700 Megawatt (MW), eines zugehörigen Umspannwerkes sowie einer 380 KV Erdkabelanbindung an das bestehende Umspannwerk Freiberg Nord in der Gemeinde Oberschöna. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen in der Stadt Brand-Erbisdorf vorgesehen.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Kommunen beansprucht:
- Gemeinde Oberschöna (Gemarkungen Wegefarth und Langhennersdorf)
- Stadt Brand-Erbisdorf (Gemarkung Linda).
Die Planunterlagen in ihrer ursprünglichen Fassung waren bereits unter der Bezeichnung „Batteriespeicher Freiberg-Nord“ vom 17. März 2025 bis 16. April 2025 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [Infrastruktur] einsehbar und lagen in der Gemeinde Oberschöna aus.
Die infolge dessen eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erforderten eine umfassende Überarbeitung der Unterlagen. Am 16. Januar 2026 hat der Vorhabenträger überarbeitete und inhaltlich veränderte Planunterlagen in der Fassung der 1. Tektur mit der neuen Vorhabensbezeichnung „Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth“ vorgelegt. Mit der vorliegenden 1. Tektur wird die Ausgangsplanung vollumfänglich ersetzt und erneut ausgelegt. Bisher eingereichte Einwendungen und Stellungnahme zur Ausgangsplanung behalten ihre Gültigkeit.
Die Unterlagen der 1. Tektur haben folgenden Inhalt:
| Nr. der Unterlage | Bezeichnung der Unterlagen | Maßstab |
| U_01 | Technischer Erläuterungsbericht | |
| U_02 | Übersichtskarte | 1:100.000 |
| U_03 | Übersichtsplan Schutzgebiete | 1:25.000 |
| U_04_01 U_04_02 U_04_03 U_04_04 |
Technischer Lageplan Nord Technischer Lageplan Süd Schnittzeichnungen Nord Schnittzeichnungen Süd |
1:1.000 1:1.000 1:250 1:250 |
| U_05_01 U_05_02 U_05_03 |
Grunderwerbsplan Grunderwerbsplan Schrödermühle Grunderwerbsverzeichnis |
1:2.500 1:1.000 |
| U_06 | Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsplan | 1:2.500 |
| U_07_05 U_07_06 U_07_07 U_07_08 U_07_09 U_07_10 U_07_11 U_07_12 U_07_13 U_07_14 U_07_15 U_07_16 U_07_17 U_07_19 |
Bauzeichnung – Übersichtslageplan Bauzeichnung – Lageplan Nord Bauzeichnung – Lageplan Zentral Bauzeichnung – Lageplan Süd Objektplan Batteriespeicheranlage Objektplan Schaltanlagengebäude Objektplan Lagercontainer Objektplan Zentralbetriebsgebäude Objektplan Freiluftschaltanlage mit Trafowannen Objektplan Sanitärcontainer Objektplan Notstromaggregat Objektplan Kabelfeld Teil 1 Objektplan Kabelfeld Teil 2 Baubeschreibung |
1:2.000 1:500 1:500 1:500 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 |
| U_08_01 U_08_04 U_08_11 |
Einliniendiagramm Lageplan mit Kabelwegen Einliniendiagramm DC-USV |
1:2.000 |
| U_09_01 U_09_02 |
Entwässerungskonzept Gutachten nach AwSV |
|
| U_10_01 U_10_02 |
Geotechnischer Bericht Bodenmanagementkonzept |
|
| U_11_01 U_11_02 U_11_03 |
Stellungnahme 26. BImSchV Schallimmissionsprognose Stellungnahme 12. BImSchV |
|
| U_12_01 U_12_02 U_12_03 U_12_04 U_12_05 U_12_06_01 U_12_06_02 U_12_07 |
Artenkartierungen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestandsplan Konfliktplan Maßnahmenplan Maßnahmenplan 2.2 A „Rückbau Gebäudekomplex Schrödermühle“ Maßnahmenverzeichnis |
1:2.500 1:2.500 1:2.500 1:500 |
| U_13 | Streckenstudie | |
| U_14 | Brandschutznachweis | |
| U_15_01 | Rückbauverpflichtungserklärung |
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) wird in der Zeit
vom 9. Februar 2026 bis einschließlich 9. März 2026
auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik [Infrastruktur] in elektronischer Form zugänglich gemacht und
liegt zur allgemeinen Einsichtnahme aus (leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 43a EnWG i.V.m. § 27b VwVfG):
in der Gemeindeverwaltung Oberschöna, Zimmer 202 (Sekretariat), An der Hauptstraße 10, 09600 Oberschöna, während der Dienststunden
in der Gemeindeverwaltung Oberschöna, Zimmer 202 (Sekretariat), An der Hauptstraße 10, 09600 Oberschöna, während der Dienststunden
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. März 2026, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz oder bei der Gemeindeverwaltungen Oberschöna oder bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen, § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.
Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des vollständigen Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern.
3. Ein Erörterungstermin findet nicht statt (§ 43a Nr. 2 EnWG), wenn
- Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
- die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind,
- ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder
- alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Veränderungssperre nach § 44 a Abs. 1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Veränderungssperre nach § 44 a Abs. 1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar
Unterlagen
Inhalt
(pdf-Datei; 0,17 MB)
Teil A - Vorhabensbeschreibung
(pdf-Datei; 3,16 MB)
Teil B - Planteil
(pdf-Datei; 7,47 MB)
(pdf-Datei; 4,43 MB)
(zip-Datei; 27,28 MB)
(zip-Datei; 0,75 MB)
(pdf-Datei; 0,35 MB)
Teil C - Technische Beschreibungen (bauliche Anlagen in Anlehnung an Landesbauordnung)
(zip-Datei; 71,28 MB)
Teil D - Fachgutachten, Untersuchungen, weitere Pläne
(zip-Datei; 8,65 MB)
(zip-Datei; 27,89 MB)
(zip-Datei; 23,37 MB)
(zip-Datei; 9,36 MB)
(zip-Datei; 29,45 MB)
(pdf-Datei; 15,83 MB)
(pdf-Datei; 7,77 MB)
(pdf-Datei; 0,19 MB)