Medieninformationen 2025
[070/2025 - 19.11.2025]
Arbeitnehmerschutz im Fokus:
Landesdirektion Sachsen kontrolliert Feiertagsruhe
Die Arbeitsschützer der Landesdirektion Sachsen haben am heutigen Buß- und Bettag die Einhaltung der Feiertagsruhe auf Baustellen sowie im Groß- und Einzelhandel in Sachsen kontrolliert.
Die Baustellenkontrolleure waren auf 16 Baustellen aktiv. Im Ergebnis musste 10 Unternehmen mit insgesamt 59 Beschäftigten auf 6 Baustellen die Weiterarbeit untersagt werden. Im Groß- und Einzelhandel durften von 71 kontrollierten Unternehmen 2 Betriebe mangels Genehmigung nicht weiterarbeiten.
Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, betont: „Sonn- und Feiertage sind wichtige Ruhezeiten für Beschäftigte. Arbeiten an diesen Tagen dürfen nur stattfinden, wenn sie unaufschiebbar sind oder dem öffentlichen Interesse dienen. Deshalb prüfen wir Anträge auf Feiertagsarbeit sorgfältig, damit Ausnahmen tatsächlich Ausnahmen bleiben.“
Das Arbeitszeit- als auch das sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz regeln, dass Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei sind. Nur wer einen begründeten Antrag stellt, kann eine Erlaubnis zur Arbeit an diesen Tagen erhalten. Dringende Reparaturen, zwingend fortlaufende Arbeiten, aber auch Tätigkeiten zur Vermeidung eines wesentlichen wirtschaftlichen Schadens können durch die Landesdirektion vorab genehmigt werden.
Etwa 1.300 Genehmigungen pro Jahr erteilt die Landesdirektion Sachsen für Sonn- und Feiertagsarbeit, rund 60 Prozent davon betreffen Arbeiten auf Baustellen. Für den diesjährigen Buß- und Bettag sind insgesamt 132 Anträge bei der Landesdirektion Sachsen eingegangen.