Medieninformationen 2026
[008/2026 - 20.01.2026]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt 2026 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Haushalt für das Haushaltsjahr 2026 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge genehmigt und damit zum Vollzug freigegeben. Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt 2026 ein Volumen von rund 544,4 Millionen Euro. Die zwingend notwendigen Investitionen von 61,4 Millionen Euro werden für bereits laufende Projekte der Digitalisierung, für Schulen, Rettungsdienst, Straßenbau und den Sportkomplex „Altenberg“ eingesetzt. Zur Finanzierung der Investitionen dürfen Kredite in Höhe von 13,8 Millionen Euro aufgenommen werden. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Der Landkreis bleibt weiterhin per Auflage zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. „Die Haushaltslage bleibt angespannt – wie leider bei allen Landkreisen. Das erfordert künftig eine strengere Haushaltsdisziplin. Millionenlöcher lassen sich dauerhaft nicht mit Krediten schließen“, mahnte LDS-Präsident Béla Bélafi. Der Ergebnishaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weist im Haushaltsjahr 2026 ein Defizit in Höhe von 34,4 Millionen Euro aus. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Das zu erwartende Minus führt dazu, dass der Landkreis die Finanzierung seiner Ausgaben zukünftig nur noch über Kassenkredite gewährleisten kann. Die schwierige Finanzlage ergibt sich vor allem aus den steigenden Kosten im Sozialbereich. Eine vollständige Reduzierung der Defizite aus eigener Finanzkraft kann der Landkreis trotz der ergriffenen Sparmaßnamen nicht ermöglichen. „Solange die Pflichtaufgaben unverändert bleiben, wird es für die Kommunen weiter schwierig bis unmöglich ausgeglichene Haushalte zu erzielen“, so Bélafi.
Landrat Michael Geisler: „Unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen ist die Genehmigung des Haushaltes ein wichtiges Signal“, so Landrat Michael Geisler. „Sie schafft die notwendige Grundlage, um unsere bestehenden Verpflichtungen gegenüber Leistungsempfängern zu erfüllen und Projekte durch die Landkreisverwaltung und freien Träger in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig bleibt die Haushaltslage angespannt und zeigt deutlich, dass die kommunalen Finanzen dauerhaft auf keiner soliden Basis stehen. Es ist wichtig tragfähige Lösungen für die Zukunft der Kommunen zu entwickeln.“
Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 werden dennoch erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage den sächsischen Kommunen einräumt.
Der Kreisumlagesatz 2026 beträgt 37,41 Prozent und ist damit um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleibt zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Die Genehmigung ergeht deshalb mit der Auflage, spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 ein Haushaltstrukturkonzept vorzulegen. Dieses Konzept bildet die verbindliche Grundlage für die Konsolidierung und muss die Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Landkreis seinen Haushalt wieder ins Gleichgewicht bringen will. „Wir stehen dem Landkreis hier beratend zur Seite“, betonte der LDS-Präsident.
Hintergrund: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur außergewöhnlichen Haushaltslage
Der Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.
Rückblick:
Medieninformation der LDS zur Haushaltsgenehmigung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2025
Der Landkreis bleibt weiterhin per Auflage zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. „Die Haushaltslage bleibt angespannt – wie leider bei allen Landkreisen. Das erfordert künftig eine strengere Haushaltsdisziplin. Millionenlöcher lassen sich dauerhaft nicht mit Krediten schließen“, mahnte LDS-Präsident Béla Bélafi. Der Ergebnishaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weist im Haushaltsjahr 2026 ein Defizit in Höhe von 34,4 Millionen Euro aus. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Das zu erwartende Minus führt dazu, dass der Landkreis die Finanzierung seiner Ausgaben zukünftig nur noch über Kassenkredite gewährleisten kann. Die schwierige Finanzlage ergibt sich vor allem aus den steigenden Kosten im Sozialbereich. Eine vollständige Reduzierung der Defizite aus eigener Finanzkraft kann der Landkreis trotz der ergriffenen Sparmaßnamen nicht ermöglichen. „Solange die Pflichtaufgaben unverändert bleiben, wird es für die Kommunen weiter schwierig bis unmöglich ausgeglichene Haushalte zu erzielen“, so Bélafi.
Landrat Michael Geisler: „Unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen ist die Genehmigung des Haushaltes ein wichtiges Signal“, so Landrat Michael Geisler. „Sie schafft die notwendige Grundlage, um unsere bestehenden Verpflichtungen gegenüber Leistungsempfängern zu erfüllen und Projekte durch die Landkreisverwaltung und freien Träger in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig bleibt die Haushaltslage angespannt und zeigt deutlich, dass die kommunalen Finanzen dauerhaft auf keiner soliden Basis stehen. Es ist wichtig tragfähige Lösungen für die Zukunft der Kommunen zu entwickeln.“
Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 werden dennoch erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage den sächsischen Kommunen einräumt.
Der Kreisumlagesatz 2026 beträgt 37,41 Prozent und ist damit um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleibt zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Die Genehmigung ergeht deshalb mit der Auflage, spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 ein Haushaltstrukturkonzept vorzulegen. Dieses Konzept bildet die verbindliche Grundlage für die Konsolidierung und muss die Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Landkreis seinen Haushalt wieder ins Gleichgewicht bringen will. „Wir stehen dem Landkreis hier beratend zur Seite“, betonte der LDS-Präsident.
Hintergrund: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur außergewöhnlichen Haushaltslage
Der Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.
Rückblick:
Medieninformation der LDS zur Haushaltsgenehmigung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2025