Immissionsschutz
[07.11.2025] [Gz.: 44-8431/2864]
Stadt Chemnitz - Durchführung einer Online-Konsultation im Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage der Firma Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH am Standort des Heizkraftwerkes Nord in Chemnitz
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Mit der Bekanntmachung vom 17. Juli 2025 hatte die Landesdirektion Sachsen angekündigt, eine Erörterung im Genehmigungsverfahren auf den Antrag der Firma KMW Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH, Erlmühlenstraße 15 in 08066 Zwickau, vom 15. Mai 2025 auf Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Blankenburgstraße 2 in 09114 Chemnitz, Gemarkung Furth, Flurstücke 186/11 und 183/6, als Online-Konsultation durchzuführen.
Die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden durch die Landesdirektion Sachsen hinsichtlich Modalitäten der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Mit der Benachrichtigung wird auch die individuelle Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation übermittelt. Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 7. November 2025 noch keine Benachrichtigung durch die Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz haben, können unter der E-Mailadresse: post@lds.sachsen.de oder schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, unter Angabe des Geschäftszeichens 44-8431/2864, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Vom 14. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 besteht die Gelegenheit, sich die in einer Synopse anonymisierten und thematisch zusammengefassten Einwendungen einzusehen. Die Einsichtnahme ist möglich über den unten angefügten Link.
Einwenderinnen und Einwender können sich über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum 5. Dezember 2025 nochmals zu ihren individuellen Argumenten sowie den darauf erfolgten Erwiderungen und Stellungnahmen äußern. Sollte im Zuge der Online-Konsultation eine Online-Äußerung nicht möglich sein, wird auch eine Äußerung auf postalischem Weg ermöglicht, die an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz zu richten ist. Bei schriftlichen Eingaben muss der Eingang bei der Behörde bis zum 12. Dezember 2025 erfolgt sein. Personen, die keine Einwendung erhoben haben, sind nicht berechtigt, sich zu den Dokumenten der Online-Konsultation zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend.
Zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es ausreichend, wenn den zur Teilnahme Berechtigten einmalig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Unabhängig von einer Teilnahme an der Online-Konsultation wird die Genehmigungsbehörde die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und darüber entscheiden.
Beiträge im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren beendet.
Chemnitz, den 30. Oktober 2025
Die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden durch die Landesdirektion Sachsen hinsichtlich Modalitäten der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Mit der Benachrichtigung wird auch die individuelle Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation übermittelt. Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 7. November 2025 noch keine Benachrichtigung durch die Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz haben, können unter der E-Mailadresse: post@lds.sachsen.de oder schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, unter Angabe des Geschäftszeichens 44-8431/2864, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Vom 14. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 besteht die Gelegenheit, sich die in einer Synopse anonymisierten und thematisch zusammengefassten Einwendungen einzusehen. Die Einsichtnahme ist möglich über den unten angefügten Link.
Einwenderinnen und Einwender können sich über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum 5. Dezember 2025 nochmals zu ihren individuellen Argumenten sowie den darauf erfolgten Erwiderungen und Stellungnahmen äußern. Sollte im Zuge der Online-Konsultation eine Online-Äußerung nicht möglich sein, wird auch eine Äußerung auf postalischem Weg ermöglicht, die an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz zu richten ist. Bei schriftlichen Eingaben muss der Eingang bei der Behörde bis zum 12. Dezember 2025 erfolgt sein. Personen, die keine Einwendung erhoben haben, sind nicht berechtigt, sich zu den Dokumenten der Online-Konsultation zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend.
Zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es ausreichend, wenn den zur Teilnahme Berechtigten einmalig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Unabhängig von einer Teilnahme an der Online-Konsultation wird die Genehmigungsbehörde die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und darüber entscheiden.
Beiträge im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren beendet.
Chemnitz, den 30. Oktober 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter