Immissionsschutz
[08.12.2025] [44-84312/2948]
Landeshauptstadt Dresden - GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der Anlage Chemikalienlager M1
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen hat der GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG, Wilschdorfer Landstraße 101, 01109 Dresden, mit Datum vom 30. Oktober 2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, für die Änderung der Anlage Chemikalienlager M1 am Standort Dresden mit folgendem verfügenden Teil, erteilt:
für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Lagerung von im Anhang 2 der 4. BImSchV genannten Stoffen und Gemischen (Chemikalienlager M1), mit Lagerung von
54,6 t von Stoffen und Gemischen die der Nummer 29 und
148,9 t von Stoffen und Gemischen die der Nummer 30
des Anhangs 2 der 4. BImSchV zugeordnet werden, erteilt.
2. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
3. Die beantragten Eignungsfeststellungen gemäß § 63 WHG für die Betriebseinheiten 13 und 14 werden gemäß § 13 BImSchG in die immissionsschutzschutzrechtliche Genehmigung eingeschlossen.
4. Die beantragte Baugenehmigung nach § 72 SächsBO wird gemäß § 13 BImSchG in die immissionsschutzschutzrechtliche Genehmigung eingeschlossen.
5. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
6. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG.
7. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXXXXXXXXXX
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden:
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über post@lds.sachsen.de, angefordert werden.
Dresden, den 19. November 2025
A. Entscheidung
1. Der GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG, Wilschdorfer Landstraße 101 in 01099 Dresden, wird auf ihren Genehmigungsantrag vom 23. Juni 2025 in der Fassung vom 18. Juli 2025 gemäß § 16 in Verbindung mit § 10 BImSchG und § 1 der 4. BImSchV sowie der Nummer 9.3.1 des Anhangs 1 dieser Verordnung dieimmissionsschutzrechtliche Genehmigung
für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Lagerung von im Anhang 2 der 4. BImSchV genannten Stoffen und Gemischen (Chemikalienlager M1), mit Lagerung von
54,6 t von Stoffen und Gemischen die der Nummer 29 und
148,9 t von Stoffen und Gemischen die der Nummer 30
des Anhangs 2 der 4. BImSchV zugeordnet werden, erteilt.
2. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
- Änderung der gelagerten Stoffe und Stoffmengen in den Betriebseinheiten 1, 2, 9, 11 und 13
- Umstufung der gelagerten Stoffe in der Betriebseinheit 4
- Einrichtung von Anschlussmodulen für verschiedene Chemikalien in der Betriebseinheit 12
- Inbetriebnahme der Entladetasse für weitere Chemikalien in der Betriebseinheit 14
- Implementierung eines Mischsystems für OPD xxxx in der Betriebseinheit 13
- Errichtung und Betrieb von Lagertanks die einer Baugenehmigung bedürfen in den Betriebseinheiten 11 und 13
3. Die beantragten Eignungsfeststellungen gemäß § 63 WHG für die Betriebseinheiten 13 und 14 werden gemäß § 13 BImSchG in die immissionsschutzschutzrechtliche Genehmigung eingeschlossen.
4. Die beantragte Baugenehmigung nach § 72 SächsBO wird gemäß § 13 BImSchG in die immissionsschutzschutzrechtliche Genehmigung eingeschlossen.
5. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
6. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG.
7. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXXXXXXXXXX
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden:
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Montag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über post@lds.sachsen.de, angefordert werden.
Dresden, den 19. November 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter