Die Bewerbung [Landzahnärzte für Sachsen]
[07.01.2026]
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Die Landesdirektion Sachsen wählt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, deren besondere fachliche und persönliche Eignung sowie Motivation eine besondere Prognose für ihre Studieneignung und spätere Berufstätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung bietet.
Dazu führen wir ein zweistufiges Auswahlverfahren durch. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens bewerten wir die fünf Kriterien des Sächsischen Landzahnarztgesetzes auf der Grundlage der Angaben in Ihrer Bewerbung. In der zweiten Stufe führen wir strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche durch. Detaillierte Informationen zu diesen Auswahlstufen finden Sie in den entsprechenden Beiträgen.
!!! ACHTUNG - INFORMATIONSVERANSTALTUNG !!!
In einer webbasierten Informationsveranstaltung am 25. März 2026, 17:00 Uhr informiert die Landesdirektion Sachsen über das Programm und das Bewerbungsverfahren nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz. Es ist geplant, Vertreterinnen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Sächsischen Landeszahnärztekammer zu gewinnen, damit jene über das Berufsbild des Zahnarztes/des Kieferorthopäden, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich über die Bedarfsgebiete und die kassenzahnärztliche Tätigkeit informieren. Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
ANMELDUNG HIER: https://mitdenken.sachsen.de/1060483
Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab?
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erstellen wir für die erste Stufe des Auswahlverfahrens eine Rangliste. Wenn Sie aufgrund Ihres Rangplatzes für die zweite Stufe – die Auswahlgespräche – in Betracht kommen, erhalten Sie spätestens vier Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist – für das Wintersemester 2026/27 ist dies der 15. April 2026 – eine Mitteilung. Darin werden Sie aufgefordert, die zu Ihren Angaben gehörenden Nachweise zu den Abschlüssen und Tätigkeiten vorzulegen. Gleichzeitig werden wir Ihnen zwei Exemplare des öffentlich-rechtlichen Vertrages, den Sie mit dem Freistaat abschließen müssen, übersenden.
Die von Ihnen unterzeichneten Verträge und Ihre Nachweise müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist an uns übersenden. Die Frist wird voraussichtlich vier Wochen betragen. Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten. Sie kann nicht verlängert werden. Wenn Sie Ihre Nachweise nicht fristgerecht bei uns einreichen, gilt Ihre Bewerbung gemäß § 4 Absatz 8 Satz 3 des Sächsischen Landzahnarztgesetzes als zurückgenommen. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen informieren und sich diese beschaffen.
Die jeweiligen Termine sowie den Ort der Auswahlgespräche geben wir in der Regel vier Wochen vorher auf unserer Internetseite bekannt. Für das Wintersemester 2026/27 ist derzeit ein Zeitraum für Mitte Juni 2026 vorgesehen.
Die Einladung zu den Auswahlgesprächen erhalten die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel mindestens drei Wochen vor dem Termin. Eingeladen werden drei Mal so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt werden 8 Studienplätze für Landzahnärztinnen und Landzahnärzte zur Verfügung stehen.
Für die zweite Auswahlstufe wird aufgrund der Ergebnisse der Auswahlgespräche eine eigene Rangliste erstellt.
Die Ranglisten der ersten und der zweiten Stufe fließen jeweils mit einer Gewichtung von 50 Prozent in eine abschließende Rangliste ein. Anhand der abschließenden Rangliste bestimmen wir die Bewerberinnen und Bewerber, denen ein Studienplatz zugeteilt wird. Bei Gleichrangigkeit auf dem letzten Rangplatz entscheidet das Los.
Aufgrund der finalen Rangliste werden die Studienplätze zugeteilt. Die Zuordnung richtet sich nach Ihrem abschließenden Rangplatz und den von Ihnen angegebenen Studienortwünschen. Ausgewählte Bewerbende ohne erfüllbaren Studienortwunsch werden dem noch verfügbaren Studienort zugelost.
Sofern Sie für einen Studienplatz vorgesehen sind, informieren wir Sie darüber zeitnah nach den Auswahlgesprächen. Sie erhalten dann ein von uns gegengezeichnetes Exemplar des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Zulassung zu einem Studienplatz erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung direkt von der jeweilgen Universität.
Wenn Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Bescheid.
Dazu führen wir ein zweistufiges Auswahlverfahren durch. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens bewerten wir die fünf Kriterien des Sächsischen Landzahnarztgesetzes auf der Grundlage der Angaben in Ihrer Bewerbung. In der zweiten Stufe führen wir strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche durch. Detaillierte Informationen zu diesen Auswahlstufen finden Sie in den entsprechenden Beiträgen.
!!! ACHTUNG - INFORMATIONSVERANSTALTUNG !!!
In einer webbasierten Informationsveranstaltung am 25. März 2026, 17:00 Uhr informiert die Landesdirektion Sachsen über das Programm und das Bewerbungsverfahren nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz. Es ist geplant, Vertreterinnen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Sächsischen Landeszahnärztekammer zu gewinnen, damit jene über das Berufsbild des Zahnarztes/des Kieferorthopäden, die Weiterbildungsverpflichtungen und schließlich über die Bedarfsgebiete und die kassenzahnärztliche Tätigkeit informieren. Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
ANMELDUNG HIER: https://mitdenken.sachsen.de/1060483
Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab?
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erstellen wir für die erste Stufe des Auswahlverfahrens eine Rangliste. Wenn Sie aufgrund Ihres Rangplatzes für die zweite Stufe – die Auswahlgespräche – in Betracht kommen, erhalten Sie spätestens vier Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist – für das Wintersemester 2026/27 ist dies der 15. April 2026 – eine Mitteilung. Darin werden Sie aufgefordert, die zu Ihren Angaben gehörenden Nachweise zu den Abschlüssen und Tätigkeiten vorzulegen. Gleichzeitig werden wir Ihnen zwei Exemplare des öffentlich-rechtlichen Vertrages, den Sie mit dem Freistaat abschließen müssen, übersenden.
Die von Ihnen unterzeichneten Verträge und Ihre Nachweise müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist an uns übersenden. Die Frist wird voraussichtlich vier Wochen betragen. Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten. Sie kann nicht verlängert werden. Wenn Sie Ihre Nachweise nicht fristgerecht bei uns einreichen, gilt Ihre Bewerbung gemäß § 4 Absatz 8 Satz 3 des Sächsischen Landzahnarztgesetzes als zurückgenommen. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen informieren und sich diese beschaffen.
Die jeweiligen Termine sowie den Ort der Auswahlgespräche geben wir in der Regel vier Wochen vorher auf unserer Internetseite bekannt. Für das Wintersemester 2026/27 ist derzeit ein Zeitraum für Mitte Juni 2026 vorgesehen.
Die Einladung zu den Auswahlgesprächen erhalten die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel mindestens drei Wochen vor dem Termin. Eingeladen werden drei Mal so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt werden 8 Studienplätze für Landzahnärztinnen und Landzahnärzte zur Verfügung stehen.
Für die zweite Auswahlstufe wird aufgrund der Ergebnisse der Auswahlgespräche eine eigene Rangliste erstellt.
Die Ranglisten der ersten und der zweiten Stufe fließen jeweils mit einer Gewichtung von 50 Prozent in eine abschließende Rangliste ein. Anhand der abschließenden Rangliste bestimmen wir die Bewerberinnen und Bewerber, denen ein Studienplatz zugeteilt wird. Bei Gleichrangigkeit auf dem letzten Rangplatz entscheidet das Los.
Aufgrund der finalen Rangliste werden die Studienplätze zugeteilt. Die Zuordnung richtet sich nach Ihrem abschließenden Rangplatz und den von Ihnen angegebenen Studienortwünschen. Ausgewählte Bewerbende ohne erfüllbaren Studienortwunsch werden dem noch verfügbaren Studienort zugelost.
Sofern Sie für einen Studienplatz vorgesehen sind, informieren wir Sie darüber zeitnah nach den Auswahlgesprächen. Sie erhalten dann ein von uns gegengezeichnetes Exemplar des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Zulassung zu einem Studienplatz erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung direkt von der jeweilgen Universität.
Wenn Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Bescheid.