Die Bewerbung [Landzahnärzte für Sachsen]
[05.01.2026]
Ihre Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz
Bewerbungen für einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz können Sie ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Das Einreichen von Bewerbungen für einen Studienplatz der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz ist erstmalig im Jahr 2026 für das Wintersemester 2026/2027 möglich. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom voraussichtlich vom 23. März bis 15. April 2026. Ab dem Jahr 2027 ist die Bewerbung jeweils bis zum letzten Tag des Monats Februar für das darauffolgende Wintersemester einzureichen.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein BundID-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
HINWEIS:
Aufgrund von Wartungsarbeiten sind Neuregistrierungen im Weportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung vom 04. - 20.04.2026 technisch nicht möglich.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.
Das Einreichen von Bewerbungen für einen Studienplatz der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz ist erstmalig im Jahr 2026 für das Wintersemester 2026/2027 möglich. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom voraussichtlich vom 23. März bis 15. April 2026. Ab dem Jahr 2027 ist die Bewerbung jeweils bis zum letzten Tag des Monats Februar für das darauffolgende Wintersemester einzureichen.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein BundID-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
HINWEIS:
Aufgrund von Wartungsarbeiten sind Neuregistrierungen im Weportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung vom 04. - 20.04.2026 technisch nicht möglich.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.