Medieninformationen 2025
[065/2025 - 27.10.2025]
Raumverträglichkeitsprüfung für neue 380-kV-Stromleitung zwischen Großenhain und Dresden startet
Landesdirektion Sachsen legt Planunterlagen öffentlich aus
Die Landesdirektion Sachsen hat die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord – Altwilschdorf“ gestartet. Geplant ist der Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Großenhain/Nord und Dresden-Altwilschdorf. Dieser Abschnitt gehört zum Gesamtprojekt „Netzausbau: Streumen - Großenhain - Dresden - Schmölln“. Die geplanten Leitungstrassen durchqueren diese Kommunen: Stadt Dresden, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Niederau, Priestewitz, Schönfeld, Stadt Großenhain, Stadt Radeburg, Thiendorf. Die Firma 50Hertz Transmission GmbH ist Bauherr des Projektes.
„Die Raumverträglichkeitsprüfung bindet frühzeitig Kommunen, Bürger, Unternehmen und Institutionen ein und sorgt so für Transparenz“, betonte der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi. Er verwies darauf, dass alle Interessierten ab sofort die Möglichkeit haben, Einblick in die Antragsunterlagen zu nehmen. „Mögliche Hinweise zum Projekt können an mein Haus gerichtet werden“, so Bélafi.
„Die Raumverträglichkeitsprüfung ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren – dem Planfeststellungsverfahren – vorgeschaltet. Es werden Vor- und Nachteile wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Interessen abgewogen sowie Alternativen geprüft“, ordnet der Präsident das Verfahren ein. Die Folgen für unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum werden betrachtet. Das betrifft Aspekte wie Siedlungsentwicklung und Verkehr, Wirtschaft, Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Erholung oder Technische Infrastruktur. Es werden ernsthaft in Betracht kommende Standort- bzw. Trassenalternativen bewertet und eine Umweltprüfung vorgenommen.
Die Verfahrensunterlagen liegen vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025 in der Stadt Dresden, im Landratsamt Meißen (Kreisentwicklungsamt in Großenhain) sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bereits jetzt stehen diese für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung, bereit. Institutionen und Öffentlichkeit haben bis zum 27. November 2025 die Möglichkeit, sich bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit des Vorhabens einzubringen.
„Die Raumverträglichkeitsprüfung bindet frühzeitig Kommunen, Bürger, Unternehmen und Institutionen ein und sorgt so für Transparenz“, betonte der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi. Er verwies darauf, dass alle Interessierten ab sofort die Möglichkeit haben, Einblick in die Antragsunterlagen zu nehmen. „Mögliche Hinweise zum Projekt können an mein Haus gerichtet werden“, so Bélafi.
„Die Raumverträglichkeitsprüfung ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren – dem Planfeststellungsverfahren – vorgeschaltet. Es werden Vor- und Nachteile wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Interessen abgewogen sowie Alternativen geprüft“, ordnet der Präsident das Verfahren ein. Die Folgen für unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum werden betrachtet. Das betrifft Aspekte wie Siedlungsentwicklung und Verkehr, Wirtschaft, Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Erholung oder Technische Infrastruktur. Es werden ernsthaft in Betracht kommende Standort- bzw. Trassenalternativen bewertet und eine Umweltprüfung vorgenommen.
Die Verfahrensunterlagen liegen vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025 in der Stadt Dresden, im Landratsamt Meißen (Kreisentwicklungsamt in Großenhain) sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bereits jetzt stehen diese für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen im Internet auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung, bereit. Institutionen und Öffentlichkeit haben bis zum 27. November 2025 die Möglichkeit, sich bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit des Vorhabens einzubringen.