Medieninformationen 2025
[072/Haushalt LK Mittelsachsen - 26.11.2025]
Landkreis Mittelsachsen: Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt für 2026
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das zweite Jahr des Doppelhaushaltes 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen zum Vollzug freigegeben. Der Haushaltsplan hat 2026 ein Volumen von rund 716,4 Millionen Euro. Mittelsachsen bleibt weiterhin per Auflage zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet.
„Auch im Jahr 2026 bleibt die Haushaltslage problematisch. Wie leider alle sächsischen Landkreise hat auch Mittelsachsen nur sehr begrenzte finanziellen Ressourcen, die gestaltbar beziehungsweise für Investitionen nutzbar sind“, erläutert Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. „Steigende Sozialausgaben und die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung belasten den Kreishaushalt spürbar. Durch eigene Einnahmen oder Einsparungen können die wachsenden Kosten nicht mehr aufgefangen werden.“
Der Landkreis Mittelsachsen kann 2026 Kredite in Höhe von 23,8 Millionen Euro aufnehmen. Davon sollen notwendige Investitionen in Höhe von 36,8 Millionen Euro getätigt werden. „Das Geld wird insbesondere für Zukunftsinvestitionen wie den Schulhausbau, aber auch den Straßenbau sowie für den Rettungsdienst benötigt“, so Präsident Bélafi.
Landrat Sven Krüger: „Trotz dieser sehr angespannten Situation ist es wichtig, den Landkreis Mittelsachsen als guten Wohn- und Arbeitsstandort weiterzuentwickeln. Daher ist es eine gute Nachricht, dass der Haushalt genehmigt wird. Sie schafft Planungssicherheit. Ohne Frage sind wir verpflichtet, unsere Hausaufgaben zu machen und müssen eigene Anstrengungen zur Haushaltsentlastung unternehmen. Gleichzeitig bedarf es grundsätzlich neuer Regelungen für eine auskömmlichen Finanzierung der Kommunen.“
Der mittelsächsische Haushalt weist im nächsten Jahr ein Defizit von 53,5 Millionen Euro aus. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Das erwartete Defizit zwingt den Landkreis dazu, seine Ausgaben künftig über Kassenkredite abzusichern.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 werden nur auf der Grundlage von Haushaltserleichterungen erreicht, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet. Bei der rechtsaufsichtlichen Prüfung des Doppelhaushaltes des Landkreises Mittelsachsen wurden darüber hinaus die bereits in eigener Initiative ergriffenen Sparmaßnahmen besonders gewürdigt.
Insgesamt bleibt der Landkreis zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet, wie Landesdirektionspräsident Bélafi betont: „Die Genehmigung ist für Mittelsachsen mit der Auflage verbunden, spätestens ab 2029 ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Dieses Konzept bildet die verbindliche Grundlage für die Konsolidierung und muss die Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Landkreis seinen Haushalt wieder ins Gleichgewicht bringen will.“
Das erste Jahr des mittelsächsischen Doppelhaushalts hatte die Landesdirektion Sachsen bereits mit Bescheid vom 29. April 2025 freigegeben. Die Entscheidung über das Jahr 2026 wurde ausgesetzt, bis fundierte Erkenntnisse zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 vorliegen. Am 23. Oktober 2025 hat der Landkreis Mittelsachsen die Prüfung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beantragt.
Medieninformation zur Genehmigung des Haushaltsjahres 2025: Doppelhaushalt Landkreis Mittelsachsen: Teilgenehmigung mit Auflagen
Hintergrund: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur außergewöhnlichen Haushaltslage
Der Erlass (Microsoft Word - Erlass des SMI zur außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025_rs.docx) erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.
„Auch im Jahr 2026 bleibt die Haushaltslage problematisch. Wie leider alle sächsischen Landkreise hat auch Mittelsachsen nur sehr begrenzte finanziellen Ressourcen, die gestaltbar beziehungsweise für Investitionen nutzbar sind“, erläutert Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. „Steigende Sozialausgaben und die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung belasten den Kreishaushalt spürbar. Durch eigene Einnahmen oder Einsparungen können die wachsenden Kosten nicht mehr aufgefangen werden.“
Der Landkreis Mittelsachsen kann 2026 Kredite in Höhe von 23,8 Millionen Euro aufnehmen. Davon sollen notwendige Investitionen in Höhe von 36,8 Millionen Euro getätigt werden. „Das Geld wird insbesondere für Zukunftsinvestitionen wie den Schulhausbau, aber auch den Straßenbau sowie für den Rettungsdienst benötigt“, so Präsident Bélafi.
Landrat Sven Krüger: „Trotz dieser sehr angespannten Situation ist es wichtig, den Landkreis Mittelsachsen als guten Wohn- und Arbeitsstandort weiterzuentwickeln. Daher ist es eine gute Nachricht, dass der Haushalt genehmigt wird. Sie schafft Planungssicherheit. Ohne Frage sind wir verpflichtet, unsere Hausaufgaben zu machen und müssen eigene Anstrengungen zur Haushaltsentlastung unternehmen. Gleichzeitig bedarf es grundsätzlich neuer Regelungen für eine auskömmlichen Finanzierung der Kommunen.“
Der mittelsächsische Haushalt weist im nächsten Jahr ein Defizit von 53,5 Millionen Euro aus. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Das erwartete Defizit zwingt den Landkreis dazu, seine Ausgaben künftig über Kassenkredite abzusichern.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes für 2026 werden nur auf der Grundlage von Haushaltserleichterungen erreicht, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet. Bei der rechtsaufsichtlichen Prüfung des Doppelhaushaltes des Landkreises Mittelsachsen wurden darüber hinaus die bereits in eigener Initiative ergriffenen Sparmaßnahmen besonders gewürdigt.
Insgesamt bleibt der Landkreis zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet, wie Landesdirektionspräsident Bélafi betont: „Die Genehmigung ist für Mittelsachsen mit der Auflage verbunden, spätestens ab 2029 ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen. Dieses Konzept bildet die verbindliche Grundlage für die Konsolidierung und muss die Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Landkreis seinen Haushalt wieder ins Gleichgewicht bringen will.“
Das erste Jahr des mittelsächsischen Doppelhaushalts hatte die Landesdirektion Sachsen bereits mit Bescheid vom 29. April 2025 freigegeben. Die Entscheidung über das Jahr 2026 wurde ausgesetzt, bis fundierte Erkenntnisse zum Kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 vorliegen. Am 23. Oktober 2025 hat der Landkreis Mittelsachsen die Prüfung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beantragt.
Medieninformation zur Genehmigung des Haushaltsjahres 2025: Doppelhaushalt Landkreis Mittelsachsen: Teilgenehmigung mit Auflagen
Hintergrund: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur außergewöhnlichen Haushaltslage
Der Erlass (Microsoft Word - Erlass des SMI zur außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025_rs.docx) erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.