Medieninformationen 2025
[074/2025 - 05.12.2025]
Landesdirektion Sachsen: mehr Baustellenkontrollen für mehr Sicherheit
5.300 Kontrollen auf Baustellen in 2025 – Anordnung zur sofortigen Einstellung der Arbeiten in 10 Prozent der Fälle
Die Unternehmens-Kontrollen auf Baustellen im Freistaat Sachsen durch die Landesdirektion Sachsen werden 2025 einen neuen Höchststand erreichen. Rund 5.300 Kontrollen werden staatlichen Kontrolleure bis zum Jahresende durchgeführt haben, rund 250 mehr als im Vorjahr. In 10 Prozent der Kontrollen musste eine sofortige Anordnung zur Einstellung der Arbeiten ausgesprochen werden.
„Mehr Kontrollen bedeuten auch mehr Sicherheit auf Baustellen. Wir unterstützen so die Unternehmen bei den Sicherheitsvorgaben, damit ihre Mitarbeiter unfallfrei Baustellen abschließen können - das liegt im gemeinsamen Interesse“, erklärte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Die nicht vorschriftsmäßigen Absturzsicherungen seien dabei weiterhin ein Problembereich. Allein durch Absturz kam es im laufenden Jahr bereits zu 16 Unfällen (2024 Absturz: 23). Zur Absturzsicherung zählen besonders die Gerüste außen an den Bauwerken als auch im Bau befindliche Treppenhäuser oder Öffnungen in den Bodendecken.
„Aktuell sind 19 Bauingenieure der Landesdirektion auf den rund 1.800 größeren Baustellen im Freistaat unterwegs, um den Arbeitsschutz sicherzustellen“, teilte Bélafi mit. Mit Blick auf die zahlreichen großen Baustellen wurde im laufenden Jahr aus einem Teil der sonst allein tätigen Baustellen-Kontrolleure Teamplayer, da die Baustellen nur sinnvoll mit mehreren Kontrolleuren gleichzeitig überprüft werden konnten. Diese Kontrollen fanden verstärkt auch in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen statt. Hintergrund ist zum einen die Prüfung, ob Nacht- und Wochenendarbeit ordnungsgemäß angezeigt und genehmigt wurde und ob dabei die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Zum anderen wird überprüft, ob in diesen Zeiten ausreichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen, etwa bei der Beleuchtung von Arbeitsbereichen, der Sicherung gegen Absturz oder der Bereitstellung von Aufsichtspersonen und Ersthelfern. Ziel ist es sicherzustellen, dass Arbeitsschutz nicht nur werktags zu Bürozeiten stattfindet, sondern durchgängig, also genau dann, wenn auf den Baustellen tatsächlich gearbeitet wird.
Insgesamt sind bereits 37 schwere Arbeitsunfälle auf Baustellen im Jahr 2025 zu verzeichnen gewesen (2024: 38), sechs mit Todesfolge. Dies ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2024, als es einen tödlichen Unfall auf Baustellen gab. In vier der tödlichen Unfälle in 2025 war vermutlich Eigenverschulden der Verunfallten festzustellen, in zwei Fällen kamen Beschäftigte zu Tode, weil das Unternehmen beim Schutz der Beschäftigten gespart haben könnte. Hier führt die Staatsanwaltschaft die Verfahren.
Für größere Baustellen besteht die Bauherrenpflicht zur Vorankündigung bei der Landesdirektion. Diese Vorankündigung kann seit 2023 digital erfolgen unter: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000037. Auf den der Behörde nicht angezeigten Baustellen ereignen sich die Hälfte aller Arbeitsunfälle.
Hinweis:
Größere Baustellen, die vom Bauherrn der Behörde zu melden sind, haben ein Bauvolumen von mindestens 500 Personentagen, was im Normalfall erreicht wird, wenn mehr als ein Einfamilienhaus gebaut wird. Damit reicht der Einsatzbereich der Baustellenkontrolleure vom Straßenbauprojekt über Mehrfamilienhäuser, Produktionshallen für Unternehmen bis hin zur Begleitung der Milliardenprojekte im Dresdner Silicon Saxony.
„Mehr Kontrollen bedeuten auch mehr Sicherheit auf Baustellen. Wir unterstützen so die Unternehmen bei den Sicherheitsvorgaben, damit ihre Mitarbeiter unfallfrei Baustellen abschließen können - das liegt im gemeinsamen Interesse“, erklärte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Die nicht vorschriftsmäßigen Absturzsicherungen seien dabei weiterhin ein Problembereich. Allein durch Absturz kam es im laufenden Jahr bereits zu 16 Unfällen (2024 Absturz: 23). Zur Absturzsicherung zählen besonders die Gerüste außen an den Bauwerken als auch im Bau befindliche Treppenhäuser oder Öffnungen in den Bodendecken.
„Aktuell sind 19 Bauingenieure der Landesdirektion auf den rund 1.800 größeren Baustellen im Freistaat unterwegs, um den Arbeitsschutz sicherzustellen“, teilte Bélafi mit. Mit Blick auf die zahlreichen großen Baustellen wurde im laufenden Jahr aus einem Teil der sonst allein tätigen Baustellen-Kontrolleure Teamplayer, da die Baustellen nur sinnvoll mit mehreren Kontrolleuren gleichzeitig überprüft werden konnten. Diese Kontrollen fanden verstärkt auch in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen statt. Hintergrund ist zum einen die Prüfung, ob Nacht- und Wochenendarbeit ordnungsgemäß angezeigt und genehmigt wurde und ob dabei die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Zum anderen wird überprüft, ob in diesen Zeiten ausreichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen, etwa bei der Beleuchtung von Arbeitsbereichen, der Sicherung gegen Absturz oder der Bereitstellung von Aufsichtspersonen und Ersthelfern. Ziel ist es sicherzustellen, dass Arbeitsschutz nicht nur werktags zu Bürozeiten stattfindet, sondern durchgängig, also genau dann, wenn auf den Baustellen tatsächlich gearbeitet wird.
Insgesamt sind bereits 37 schwere Arbeitsunfälle auf Baustellen im Jahr 2025 zu verzeichnen gewesen (2024: 38), sechs mit Todesfolge. Dies ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2024, als es einen tödlichen Unfall auf Baustellen gab. In vier der tödlichen Unfälle in 2025 war vermutlich Eigenverschulden der Verunfallten festzustellen, in zwei Fällen kamen Beschäftigte zu Tode, weil das Unternehmen beim Schutz der Beschäftigten gespart haben könnte. Hier führt die Staatsanwaltschaft die Verfahren.
Für größere Baustellen besteht die Bauherrenpflicht zur Vorankündigung bei der Landesdirektion. Diese Vorankündigung kann seit 2023 digital erfolgen unter: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000037. Auf den der Behörde nicht angezeigten Baustellen ereignen sich die Hälfte aller Arbeitsunfälle.
Hinweis:
Größere Baustellen, die vom Bauherrn der Behörde zu melden sind, haben ein Bauvolumen von mindestens 500 Personentagen, was im Normalfall erreicht wird, wenn mehr als ein Einfamilienhaus gebaut wird. Damit reicht der Einsatzbereich der Baustellenkontrolleure vom Straßenbauprojekt über Mehrfamilienhäuser, Produktionshallen für Unternehmen bis hin zur Begleitung der Milliardenprojekte im Dresdner Silicon Saxony.