Gewerbe- und Handwerksrecht
[24.11.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 6 26-16 Oderwitz
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Weinhold zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-16 Oderwitz bestellt.
Der Bezirk 14 6 26-16 Oderwitz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 02708 Obercunnersdorf, 02739 Eibau, 02747 Herrnhut und 02791 Oderwitz. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. November 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Weinhold befindet sich: Obere Dorfstraße 30a in 02747 Großhennersdorf.
Sie erreichen Herrn Weinhold unter:
Leipzig, 24. November 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Hanisch
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Weinhold zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-16 Oderwitz bestellt.
Der Bezirk 14 6 26-16 Oderwitz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 02708 Obercunnersdorf, 02739 Eibau, 02747 Herrnhut und 02791 Oderwitz. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. November 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Weinhold befindet sich: Obere Dorfstraße 30a in 02747 Großhennersdorf.
Sie erreichen Herrn Weinhold unter:
| Telefon: | 035873 - 30 62 3 |
| Mobil: | 0171 - 24 72 755 |
| E-Mail: | ralf-weinhold@gmx.de |
Leipzig, 24. November 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Hanisch
Sachbearbeiter