Gewerbe- und Handwerksrecht
[11.12.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 22-05 Hartha
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Jens Hampicke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-05 Hartha bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-05 Hartha umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 04720 Döbeln mit den Ortsteilen Mockritz, Töpeln, Nöthschütz, Miera, Mastern, Keuern und Technitz, der Stadt 04746 Hartha mit den Ortsteilen Langenau, Gersdorf, Schönerstadt, Steina, der Gemeinde 04720 Großweitzschen mit dem Ortsteil Westewitz, der Stadt 04703 Leisnig mit den Ortsteilen Minkwitz und Tragnitz, der Gemeinde 04746 Wendishain sowie der Gemeinde 04703 Meinitz. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jens Hampicke befindet sich: An der Sternwarte 20 in 04746 Hartha.
Sie erreichen Herrn Hampicke unter:
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Jens Hampicke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-05 Hartha bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-05 Hartha umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 04720 Döbeln mit den Ortsteilen Mockritz, Töpeln, Nöthschütz, Miera, Mastern, Keuern und Technitz, der Stadt 04746 Hartha mit den Ortsteilen Langenau, Gersdorf, Schönerstadt, Steina, der Gemeinde 04720 Großweitzschen mit dem Ortsteil Westewitz, der Stadt 04703 Leisnig mit den Ortsteilen Minkwitz und Tragnitz, der Gemeinde 04746 Wendishain sowie der Gemeinde 04703 Meinitz. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jens Hampicke befindet sich: An der Sternwarte 20 in 04746 Hartha.
Sie erreichen Herrn Hampicke unter:
| Telefon: | 034328 - 42 975 |
| Mobil: | 0172 - 44 00 757 |
| E-Mail: | jens-hampicke@t-online.de |
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin