Gewerbe- und Handwerksrecht
[11.12.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin
Bezirk 14 5 22-16 Burgstädt
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Alina Zielke zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Bezirk 14 5 22-16 Burgstädt bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-16 Burgstädt umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09217 Burgstädt mit den Ortsteilen Mohsdorf und Schweizerthal, der Gemeinde 09236 Claußnitz mit dem Ortsteil Markersdorf, der Gemeinde 09249 Köthensdorf sowie der Gemeinde 09249 Taura. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin Alina Zielke befindet sich: Marienthaler Straße 11 in 24340 Eckernförde.
Sie erreichen Frau Zielke unter:
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Frau Schornsteinfegermeisterin Alina Zielke zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Bezirk 14 5 22-16 Burgstädt bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-16 Burgstädt umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09217 Burgstädt mit den Ortsteilen Mohsdorf und Schweizerthal, der Gemeinde 09236 Claußnitz mit dem Ortsteil Markersdorf, der Gemeinde 09249 Köthensdorf sowie der Gemeinde 09249 Taura. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin Alina Zielke befindet sich: Marienthaler Straße 11 in 24340 Eckernförde.
Sie erreichen Frau Zielke unter:
| Mobil: | 0174 - 91 93 024 |
| E-Mail: | schornsteinfeger-zielke@web.de |
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin