Gewerbe- und Handwerksrecht
[11.12.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 21-13 Eibenstock
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Jan Bochmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 21-13 Eibenstock bestellt.
Der Bezirk 14 5 21-13 Eibenstock umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Gemeinde 08304 Schönheide, der Gemeinde 08309 Eibenstock mit den Ortsteilen Sosa, Wolfsgrün, Blauenthal und Neidhardtsthal sowie der Gemeinde Stützengrün mit den Ortsteilen Hundshübel und Lichtenau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jan Bochmann befindet sich: Lutherstraße 4 in 08297 Zwönitz.
Sie erreichen Herrn Bochmann unter:
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Jan Bochmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 21-13 Eibenstock bestellt.
Der Bezirk 14 5 21-13 Eibenstock umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Gemeinde 08304 Schönheide, der Gemeinde 08309 Eibenstock mit den Ortsteilen Sosa, Wolfsgrün, Blauenthal und Neidhardtsthal sowie der Gemeinde Stützengrün mit den Ortsteilen Hundshübel und Lichtenau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jan Bochmann befindet sich: Lutherstraße 4 in 08297 Zwönitz.
Sie erreichen Herrn Bochmann unter:
| Telefon: | 037754 - 39 48 |
| Fax: | 037754 - 33 123 |
| Mobil: | 0162 - 68 48 179 |
| E-Mail: | BSM.Jab.Bochmann@web.de |
Chemnitz, den 11. Dezember 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin