Immissionsschutz
[12.12.2025] [Gz.: 44-8431/2965]
Stadt Leipzig - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen Änderungsvorhaben 481 der Firma Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) am Standort 04349 Leipzig
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Landesdirektion Sachsen hat der Bayerischen Motoren Werke Aktiengesellschaft in 04349 Leipzig, BMW Allee 1, mit Datum vom 5. November 2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen – Änderung 481 – am Standort in 04349 Leipzig, BMW-Allee 1, Gemarkung Plaußig, Flurstück 308/1, erteilt.
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, Stand Juni 2020, zugrunde. Das Dokument ist abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse]
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Der Bescheid ist dieser Bekanntmachung unten angefügt (siehe „Unterlagen“).
Leipzig, den 18. November 2025
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, Stand Juni 2020, zugrunde. Das Dokument ist abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse]
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Der Bescheid ist dieser Bekanntmachung unten angefügt (siehe „Unterlagen“).
Leipzig, den 18. November 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter