Immissionsschutz
[05.03.2026] [44-8431/2276]
Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der Anlage "Gefahrstofflager B55"
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen hat der Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG, Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, mit Datum vom 27. Januar 2026 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, für die Änderung der Anlage Gefahrstofflager B55 am Standort Dresden mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
1. Entscheidung
1.1 Der Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG, Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, wird auf den Antrag gemäß § 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und der Nr. 9.3.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
zur Änderung des Gefahrstofflagers B55 am Standort Königsbrücker Straße 180 (Flst.-Nr. 641/32) in 01099 Dresden durch Änderung der Lagermengen von den Stoffen der Nr. 29 auf 120 t und der Nr. 30 auf 180 t des Anhangs 2 der 4. BImSchV erteilt.
Die Gesamtlagermenge der gesamten Lageranlage bleibt gleich. Für die BE1 ändert sich die Gesamtlagermenge von 390 m³ an flüssigen Stoffen und 40 t an gasförmigen Stoffen nicht. Die BE2 ist nicht Teil des Antragsgegenstandes.
1.2 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die Erlaubnis gemäß § 18 Abs. 1 BetrSichV mit der Reg.-Nr. E-D/4-03/22 für die Änderung einer Lageranlage für leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten im Gefahrstofflager B55 in den Lagerräumen Nr. 7, 8, 12 und 13 am Standort Königsbrücker Str. 180, 01099 Dresden ein.
1.3 Von der Eignungsfeststellung nach § 63 WHG wird abgesehen.
1.4 Bestandteil der Genehmigung nach 1.1 sind die in Abschnitt 2.1 aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen (Anlage) sowie die in Abschnitt 3. genannten Nebenbestimmungen und die weiteren Anlagen zu diesem Bescheid.Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Folgende Lagerklassen nach TRGS 510 dürfen im Gefahrstofflager B55 gelagert werden:
1.5 Außerdem werden folgende von der Genehmigungsbedürftigkeit freigestellte Änderungen, von dieser Genehmigung umfasst:
1.6 Die Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXX.XXXX.XXXX
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite LDS-Kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Dresden, den 16. Februar 2026
1. Entscheidung
1.1 Der Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG, Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, wird auf den Antrag gemäß § 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und der Nr. 9.3.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
zur Änderung des Gefahrstofflagers B55 am Standort Königsbrücker Straße 180 (Flst.-Nr. 641/32) in 01099 Dresden durch Änderung der Lagermengen von den Stoffen der Nr. 29 auf 120 t und der Nr. 30 auf 180 t des Anhangs 2 der 4. BImSchV erteilt.
Die Gesamtlagermenge der gesamten Lageranlage bleibt gleich. Für die BE1 ändert sich die Gesamtlagermenge von 390 m³ an flüssigen Stoffen und 40 t an gasförmigen Stoffen nicht. Die BE2 ist nicht Teil des Antragsgegenstandes.
1.2 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die Erlaubnis gemäß § 18 Abs. 1 BetrSichV mit der Reg.-Nr. E-D/4-03/22 für die Änderung einer Lageranlage für leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten im Gefahrstofflager B55 in den Lagerräumen Nr. 7, 8, 12 und 13 am Standort Königsbrücker Str. 180, 01099 Dresden ein.
1.3 Von der Eignungsfeststellung nach § 63 WHG wird abgesehen.
1.4 Bestandteil der Genehmigung nach 1.1 sind die in Abschnitt 2.1 aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen (Anlage) sowie die in Abschnitt 3. genannten Nebenbestimmungen und die weiteren Anlagen zu diesem Bescheid.Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Erhöhung der Gesamtlagermenge der Stoffe nach Nr. 29 des Anhangs 2 der 4. BImSchV auf 120 t
- Erhöhung der Gesamtlagermenge der Stoffe nach Nr. 30 des Anhangs 2 der 4. BImSchV auf 180 t.
Folgende Lagerklassen nach TRGS 510 dürfen im Gefahrstofflager B55 gelagert werden:
| Beschreibung der Lagerklasse | Lagerklasse |
Verdichtete, verflüssigte u. unter Druck stehende Gase, insbesondere:
|
2A |
| Aerosolpackungen und Feuerzeuge | 2B |
| Entzündbare flüssige Stoffe | 3 |
| Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Stoffe | 4.2 |
| Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | 4.3 |
| Oxidierende Stoffe | 5.1B |
| Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Stoffe | 6.1A |
| Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Stoffe | 6.1B |
| Brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Stoffe | 6.1C |
| Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Stoffe | 6.1D |
| Brennbare ätzende Stoffe | 8A |
| Nicht brennbare ätzende Stoffe | 8B |
| Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind | 10 |
| Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind | 11 |
| Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind | 12 |
| Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind | 13 |
1.5 Außerdem werden folgende von der Genehmigungsbedürftigkeit freigestellte Änderungen, von dieser Genehmigung umfasst:
- Anzeige nach § 15 BImSchG vom 16. März 2001 (Az.: (D7) 86.41-04-0230/04589 der Landeshauptstadt Dresden - LHDD) zur Umwidmung von Lagerräumen,
- Anzeige nach § 15 BImSchG vom 21. Juni 2007 (Az.: 86.41-04-0230/02094#2 24917/07 der LHDD) zum Umbau und der Umrüstung von Lagerräumen,
- Anzeige nach § 15 BImSchG vom 9. Mai 2012 (Az.: 44-8823.23/12/lnfineon-01 der Landesdirektion Sachsen - LDS) zur Erhöhung der Lagermenge an Trichlorsilan im Lagerraum 28 von 8 m³ auf 10 m³,
- Anzeige nach § 15 BImSchG vom 1. März 2019 (Az.: DD44-8431/393/11 der LDS) zu Nutzungsänderungen des Versorgungsraums 38.2.205 in einen Lagerraum für die Lagerung von Laugen der Lagerklasse 8B (Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe) nach TRGS 510.
1.6 Die Infineon Technologies Dresden AG & Co. KG hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXX.XXXX.XXXX
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite LDS-Kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 13. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Montag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
- Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
- Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
- Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder per E-Mail angefordert werden.
Dresden, den 16. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter